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Das Jahr 2013 hat nur noch wenige Wochen vor sich und das Jahr 2014 bricht somit an. Auch ohne die angestrebten Anpassungen der potenziellen Koalition gehen mit dem Jahreswechsel einige Neuregelungen im Bereich der Gesundheit und Pflege einher, die Patienten, Leistungserbringer und Kostenträger betreffen.

Nachfolgend einige Änderungen und Neuregelungen im Überblick:

[toggle title_open=“Alte Versicherungskarten verlieren ihre Gültigkeit“ title_closed=“Alte Versicherungskarten verlieren ihre Gültigkeit“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Die alten Versichertenkarten verlieren mit Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Ab diesem Datum muss die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei Arzt- und Krankenhausbesuchen vorgelegt werden. Wer ab diesem Datum ohne die neue Karte in der Praxis erscheint, muss innerhalb von 10 Tagen seinen Versicherungsschutz nachweisen. Erfolgt dies nicht, kann der Arzt die Leistungen privat abrechnen.[/toggle]

[toggle title_open=“Änderungen des Anerkennungsverfahrens für Heilberufe“ title_closed=“Änderungen des Anerkennungsverfahrens für Heilberufe“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Diese Regelungen betreffen Ärztinnen und Ärzte aus anderen EU-Staaten und Drittländern, die in Deutschland arbeiten möchten. Ab nächstem Jahr gelten deutschlandweit einheitliche Vorgaben in den Approbations- bzw. Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Insbesondere werden die Inhalte für die durchzuführenden Eignungs- und Kenntnisprüfungen festgelegt. Ein Sprachtest wird nicht vorgeschrieben. Jedoch müssen die Länder prüfen, ob Ausländer die notwendigen Sprachkenntnisse haben. Auch in diesem Bereich ist ein deutschlandweit einheitlicher Test geplant.[/toggle]

[toggle title_open=“Verlegung des zweiten Examens vor das Praktische Jahr“ title_closed=“Verlegung des zweiten Examens vor das Praktische Jahr“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Der vierte Artikel der Approbationsordnung wird insoweit geändert, dass der schriftliche Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt wird. Die bisherige Praxis stieß bei vielen Studierenden auf starke Kritik. Das sog. „Hammerexamen“ wurde bisher am Ende des sechsjährigen Studiums und nach dem Praktischen Jahr durchgeführt. Ab 2014 absolvieren sie Studierenden lediglich den mündlich-praktischen Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts als neuen Dritten Abschnitt ihrer ärztlichen Ausbildung.[/toggle]

[toggle title_open=“Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ title_closed=“Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Eine Regelung des vom Oktober 2012 stammenden Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes soll Pflegebedürftigen und deren Angehörige bei der Wahl der geeigneten Einrichtung unterstützen. Ab Jahresbeginn sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, nach einer Regelprüfung die Landesverbände der Pflegekassen darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind. Die Informationen könnten für Pflegebedürftige ein wichtiges Auswahlkriterium darstellen. Die Pflegekassen haben sicherzustellen, dass diese Informationen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.[/toggle]

[toggle title_open=“Kein Zusatzbeitrag in 2014″ title_closed=“Kein Zusatzbeitrag in 2014″ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Die Bundesregierung geht davon aus, dass im folgenden Jahr die Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 199,6 Mrd. Euro vollständig durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond gedeckt werden können. Damit liegt der voraussichtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag bei Null Euro.[/toggle]

[toggle title_open=“Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt“ title_closed=“Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt“ hide=“yes“ border=“yes“ style=“default“ excerpt_length=“0″ read_more_text=“Read More“ read_less_text=“Read Less“ include_excerpt_html=“no“]Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ab 1. Januar 2014 um 1.350 Euro auf 53.550 Euro steigen. Zugleich steigt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einer privaten Versicherung krankenversichert waren, um 1.350 Euro auf 48.600 Euro. Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro im Monat. Die gleichen Rechengrößen gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.[/toggle]