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Kaum ein anderer Wirtschaftszweig in Deutschland ist solch zahlreichen Reformen und Dynamiken unterworfen wie die Gesundheitswirtschaft. Durch staatliche Eingriffe in das Gesundheitswesen müssen sich auch im Jahr 2013 Versicherte und Leistungserbringer mit einer ganzen Reihe von Änderungen im Gesundheitswesen, neuen Gesetzen oder Verordnungen rund um die Kranken- und Sozialversicherungen auseinandersetzen.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, die Anfang 2013 in Kraft treten, folgt an dieser Stelle:

Praxisgebühr
Neun Jahre nach Einführung der Praxisgebühr wird die viel diskutierte Zahlung 2013 wieder abgeschafft. Die Zuzahlung von zehn Euro, die Kassenpatienten bei Arzt- und Zahnarztbesuchen sowie beim Notdienst bisher einmal im Vierteljahr entrichten mussten, entfällt zum 1. Januar 2013. Damit werden gesetzlich Versicherte um rund 2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze

Die Beitragssätze zur Krankenversicherung betragen in Ost und West weiterhin 15,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ebenfalls einheitlich in Ost und West bei 3.937,50 Euro – das entspricht jährlich 47.250 Euro im Jahr. Diese Beitragsbemessungsgrenzen gelten auch für die Pflegeversicherung.

Neuausrichtung der Pflegeversicherung
Ein neues Gesetz soll mehr Hilfe für Demenzkranke und Alten-Wohngemeinschaften bringen –vor allem sollen Bürger in Zukunft selbst privat versorgen. Um diese Errungenschaften zu finanzieren, steigt zum 1. Januar 2013 der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 1,95 (2,2 bei Kinderlosen) Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 (2,3 bei Kinderlosen) Prozent. In den Jahren 2013 bis 2015 fließen dadurch zusätzlich 3,5 Milliarden Euro in die Pflegekassen. Mit diesen Mehreinnahmen soll die Pflegeversicherung die Leistungen für Demenzkranke finanzieren.

Hierbei wird auch der Aufbau einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge gefördert. Private Pflege-Zusatzversicherungen, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, werden künftig mit einer staatlichen Zulage in Höhe von 5 Euro im Monat (60 Euro im Jahr) gefördert. Die Zulage wird erstmalig Anfang 2014 rückwirkend für das Jahr 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt.

Unisex Tarife in der PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) muss bis Ende 2012 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt haben. Danach dürfen künftig nur noch sogenannte Unisex Tarife angeboten werden, die bei den Beiträgen keine Differenzierung nach dem Geschlecht enthalten. In der Folge dürften die Beiträge für Männer deutlich steigen, während Frauen eher entlastet werden.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag null und keine Kasse mit Zusatzbeitrag im Jahr 2013
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 12. November 2012 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2013 in Höhe von null Euro bekannt gegeben. Dies bedeutet, dass im Jahr 2013 – wie schon in den Vorjahren – kein Sozialausgleich benötigt wird. Bislang von einigen Kassen erhobene kassenindividuelle Zusatzbeiträge wurden vor dem Hintergrund einer verbesserten Finanzsituation im Laufe des Jahres 2012 abgeschafft.

Für das Jahr 2013 werden eine Reihe auch größerer Krankenkassen aufgrund ihrer positiven Finanzlage eine Prämie an ihre Mitglieder auszahlen

Patientenrechte
2013 tritt das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft. Es regelt unter anderem, dass Ärzte die Patienten künftig schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) informieren müssen. Zudem wird nunmehr gesetzlich klargestellt, dass Patienten ein Recht haben, unverzüglich Einsicht in ihre Patientenakten zu nehmen.