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Rund 1,5 Mrd. Euro geben gesetzlich Versicherte jährlich für IGeL-Leistungen aus. Doch nicht alle sind von dem Nutzten solcher Leistungen überzeugt.

Individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, sind ärztliche therapeutische oder diagnostische Maßnahmen sowie Laboruntersuchungen, welche nicht Teil des allgemeinen Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Solche Leistungen werden auch Selbstzahlerleistungen genannt, da sie von den Vertragsärzten ausschließlich privat abgerechnet werden. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinaus und werden daher von den GKVen nicht gedeckt. Denn sie zählen zu dem Bereich privater Lebensführung. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Impfungen vor Fernreisen oder um die Ausstellung von Sportattesten.

Neben der Meinung der Ärzte, die IGeL-Leistungen seien eine nutzenbringende individuelle Erweiterung der Regelversorgung, gibt es allerdings auch gegensätzliche Auffassungen. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen z.B. sind nicht alle dieser Leistungen medizinisch sinnvoll. Auch aus anderen Lagern sind kritische Stimmen zu hören. So sei der Nutzen von IGeL-Leistungen, nach Ansicht der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, häufig fragwürdig. Sie ist der Meinung es ginge bei den IGeL-Leistungen vorrangig um wirtschaftliche Interessen der Ärzte und nicht um notwendige medizinische Leistungen für Kranke. Für die Nutzung der der zusätzlichen Versorgungsangebote spricht sich der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Axel Munte, aus. Dieser vertritt die Ansicht, dass die Erweiterung des kassenärztlichen Versorgungsangebotes um individuelle Gesundheitsleistungen, eine sinnvolle Ergänzung darstellt, da die GKV keine Optimalversorgung gewährleisten könne.

Um einen Überblick über die diversen IGeL-Leistungen zu schaffen wurde eine nichtkommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) ins Leben gerufen. Auf diesem Portal, welches sich IGeL-Monitor nennt, können Patienten wissenschaftlich fundierte Bewertungen über die verschiedenen Angebote einsehen und sich über aktuelle Erkenntnisse zu Nutzen und Schaden der einzelnen Leistungen informieren. Nutzen und Schaden jeder Leistung werden in einem Fazit anhand von fünf Kategorien bewertet: „positiv“ bedeutet, der Nutzen überwiegt eindeutig den Schaden, „tendenziell positiv“ heißt, der Nutzen überwiegt geringfügig den Schaden, „unklar“ gleich Nutzen bzw. Schaden sind unbekannt oder ausgewogen, „tendenziell negativ“ bedeutet der Schaden überwiegt geringfügig, „negativ“ besagt der Schaden überwiegt eindeutig. So wurden kürzlich die Studienergebnisse zum Nutzen der Blutegeltherapie veröffentlicht. Im Ergebnis konnte kein signifikanter Mehrwert in der Blutegeltherapie gegenüber den Vergleichstherapien festgestellt werden. Diese IGeL-Leistung wurde somit als „tendenziell negativ“ bezeichnet. Eine andere webbasierte Informationsplattform entwickelte die Ärztliche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention (ÄGGP). Diese bietet eine Online-Enzyklopädie für individuelle Gesundheitsleistungen nach dem Wikipedia-Prinzip, in welcher nach und nach von registrierten Ärztinnen und Ärzten allgemeinverständliche Beschreibungen und Kommentare verfasst werden sollen. Die Enzyklopädie soll künftig als Basis des Informations- und Beratungsportals free-med.net der ÄGGP dienen.

Auf Seiten vieler Patienten hält sich die Begeisterung über IGeL-Leistungen ebenso in Grenzen. Eine Erhebung der Bertelsmann-Stiftung, in der Versicherte ihre Ärzte mittels eines Fragebogen bewerteten, ergab, dass sich beinahe jeder fünfte Versicherte in Arztpraxen gedrängt fühlt, IGeL-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Spitzenreiter seien mit weitem Abstand die Augenärzte. Nach Umfragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei denen befragte Patienten u. a. angaben, dass sie sich von den Ärzten oft überrumpelt fühlten, mahnte der Chef der KBV, Dr. Andreas Köhler, seine Kollegen zu mehr Zurückhaltung bei kostenpflichtigen Behandlungen. Das hohe Vertrauen der Patienten in die Ärzte dürfe hierdurch keinen Schaden nehmen. Den Patienten wird häufig kaum Gelegenheit geboten sich ausreichend zu informieren und werden häufig zu der Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Zusatzleistungen überredet.

Den Patienten wird empfohlen, sich bei einer weiteren Stelle als dem behandelnden Arzt, zu informieren, bevor sie sich für eine IGeL-Leistung entscheiden. Seit Beginn des Jahres ist es Kassen gesetzlich erlaubt, einige der Individuellen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten. Um welche Leistungen es sich dabei handelt, muss bei den jeweiligen Kassen in Erfahrung gebracht werden. Grundsätzlich sollte man sich im Klaren darüber sein, dass keine dieser Zusatzleistungen als medizinisch dringend notwendig bezeichnet und einige sogar vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als nicht sinnvoll ausgeschlossen werden.