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Die Diskussion ist nicht neu, seit dem Jahresbeginn wird die Idee aber langsam in die Tat umgesetzt: Pflegekräfte sollen nun auch Rezepte ausstellen dürfen. Neben den Ärzten wird damit eine zweite Instanz verordnungsfähig gemacht.

Seit Jahren beobachten wir die Positionierung der Pflegedienste im deutschen Gesundheitsmarkt. Immer häufiger übernehmen sie bedeutende Rollen in der medizinischen Pflege und nicht nur in der häuslichen Krankenpflege. Viele Fachhändler und Homecarespezialisten haben sich in den letzten Jahren vermehrt auf die Entwicklung eigener Pflegekräfte konzentriert. Die eigentliche Versorgung der Patienten übernehmen aber immer noch, da rechtlich nicht anders machbar, Pflegedienste oder pflegende Angehörige. Eine wahre Nähe zum Patienten kann damit nur über die Pflegedienste erreicht werden. Die endgültige Entscheidung, welches Produkt der Patient nutzen wird, liegt beim Arzt.

Sollte sich der Trend der Verordnungsfähigkeit (in Teilen) durch Pflegekräfte durchsetzen, so haben die Pflegedienste, welche sich stark auf die medizinische Pflege spezialisiert haben, eine strategisch bedeutende Position. Für viele Homecarespezialisten stellt sich dann die Frage, ob sich eine Integration dieser Services lohnt bzw. ein Aufbau eigener Services strategisch wichtig wird.

Wichtige Fragen sind hierbei insbesondere: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines Pflegedienstes müssen beachtet werden? Wie wird sich die Rechtslage zur Verordnungsfähigkeit von Pflegekräften entwickeln?