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Arbeitsüberlastung des Pflegepersonals führt nach Meinung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) zu mehr Behandlungsfehlern. Bei der ohnehin schon hohen Kostenbelastung des Gesundheitssystems sollte daher bedacht werden, dass jeder Schaden seinerseits weitere Kosten verursache, so der stellvertretende Vorsitzende des APS Prof. Dr. Hartmut Siebert auf einem Kongress zur Patientensicherheit.

Erschwerend käme hinzu, dass Ursachenanalysen nur begrenzt möglich sind, da eine ausreichende Dokumentation und Auswertung von Behandlungsfehlern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und nur stichprobenartig erfolge.

Die Folge: Opfern von Behandlungsfehlern und /oder dessen Angehörigen ist der Nachweis des Behandlungsfehlers in einem etwaigen Gerichtsprozess oft nur schwer möglich. Ein erfolgreicher gerichtlicher Schadensersatzprozess setzt aber den zweifelsfreien Nachweis des Vorliegens und der Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für den jeweils zu beklagenden gesundheitlichen Schaden voraus. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks spricht sich insoweit für einen steuerfinanzierten unbürokratischen Hilfsfond für Opfer von Behandlungsfehlern aus, der einspringen soll, wenn gesetzliche Ansprüche allein aus Gründen mangelnder Beweisbarkeit nicht durchsetzbar sind.

Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (PRG) am 26. Februar 2013 ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. Es liegt wohl an den Veranwortlichen, das Gesetz angemessen umzusetzen. Dazu gehört auch eine angemessene Aufklärung der Patienten über ihre Rechte. Umso unverständlicher und nicht hinnehmbar ist der Umstand, dass der ohnehin (krankheitsbedingt) belastete Patient scheinbar in der Praxis immer noch keine verlässliche Dokumentation des ihn betreffenden Behandlungsverlaufs erwarten kann. Wie auch in anderen Rechtsgebieten zeigt sich, dass an sich genügend Rechtsvorschriften vorhanden sind, sie müssen nur auch angewandt werden.

Neben diesen wohl organisatorischen Mängeln stehen auch die Auswirkungen des demografischen Wandels. So hat bereits der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK e.V. im Jahr 2012  diese Konsequenzen zusammengefasst. Ein zukünftig weiter wachsender Pflegekräftemangel ist einerseits auf den Anstieg der pflegebedürftigen Bevölkerung, andererseits aber auch auf das Altern des Pflegepersonals selbst zurück zu führen. Selbst mangelnde Hygiene bei sämtlichen Routineversorgungen der Patienten ist nach Meinung des DBfK auf den Personalmangel zurückzuführen. Das ordnungsgemäße Desinfizieren der Hände wird in der alltäglichen Hektik oft nur unzureichend durchgeführt. Raum für eine auch nur geringe Einwirkzeit besteht praktisch nicht. Vergegenwärtigt man die hohe Zahl der Patienten, summieren sich die notwendigen Sekunden zur Desinfektion zu einem gewissen Anteil der Gesamtarbeitszeit des Pflegepersonal, welcher jedoch offensichtlich bei der Personalbemessung nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Auch eine aktuelle erste Auswertung des kurz vor der Veröffentlichung stehenden, im Zwei-Jahres-Rhythmus erscheinenden OP-Barometers der Fachhochschule Frankfurt am Main, Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht, ergibt, dass es insbesondere auch im OP trotz einer insgesamt verbesserten Sterilisationsqualität regelmäßig zu Patientengefährdungen durch eine qualitative und quantitative Personalunterbesetzung kommt. Auch eine mangelnde Effizienz in deutschen Kliniken wird beanstandet. OP-Pläne werden oft erst kurzfristig festgelegt und es komme zu langen Wartezeiten für die Patienten. Wir berichteten darüber bereits im März 2014:[ilink url=“http://de.konmedia.info/2014/03/leitartikel-ein-funftel-der-pflegekrafte-wurde-sich-nicht-in-eigenem-krankenhaus-operieren-lassen/“] Link zum Artikel[/ilink] .

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Entwicklungen in jedem Fall ernst zu nehmen sind, da mittlerweile alle wichtigen Akteure des Marktes auf die Folgen des Personalmangels eindringlich hinweisen. Sicherlich wird jeder Krankenhausträger seine eigenen Rückschlüsse daraus ziehen müssen, um die Patientenversorgung auf einen hohen Niveau halten zu können. Inwieweit der Patient dafür selbst in die Tasche greifen muss, wird sich zeigen.