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Am 17. Oktober 2014 wurde trotz der Gegenstimme der Opposition die bereits angekündigte Pflegereform von Union und SPD beschlossen. Aus Sicht der Befürworter der Pflegereform wird diese für die Pflegebedürftigen selbst, aber auch für ihre Angehörigen und Mitarbeiter im Pflegesegment für deutliche Verbesserungen sorgen. Zwar hat der Bundesrat sich noch nicht abschließend mit der Pflegereform befasst, jedoch galt diese Befassung mit dem Pflegestärkungsgesetz, welches die legislative Grundlage der Reform darstellt, als reine Formsache.

Derzeit leben 2,6 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland. Als Konsequenz aus der bestehenden Pflegereform bekommen diese im kommenden Jahr höhere Leistungen. Damit einhergehend steigen jedoch auch die Beiträge für die Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung um vier Prozent. Die Betreuung der Pflegebedürftigen soll sowohl im Heim als auch in der ambulanten Pflege nachhaltig ausgebaut werden. 
Die Bedürftigen, die von ambulanten Diensten und/ oder Angehörigen gepflegt werden, sollen bei Bedarf leichter vorübergehend in einem Heim untergebracht werden können. Um den Patienten länger ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, sollen Zuschüsse für den Umbau der Wohnung steigen, wenn ein Pflegefall eintritt.

Neben dem bereits eingerichteten Gesundheitsfonds soll ab 2015 auch ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden. Dieser soll mit etwa 1,2 Mrd. Euro jährlich etwa zwanzig  Jahre lang bedient werden. Die Experten halten dies für erforderlich, um die Beiträge zu stabilisieren, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren stark steigt. Vorsorglich wird daher auch der Beitragssatz ab 2015 von 2,05 Prozent um 0,3 Punkte angehoben.

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) unterstreicht das der Reform zugrunde liegende Gesetz als „gutes Leistungspaket“. Der Rahmen der Pflege sei künftig noch besser auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abstimmbar. Für einige Menschen reicht schon die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder ein Begleitung bei der Erledigung alltäglicher Geschäfte. Das Personal in Pflegeeinrichtungen soll zudem von derzeit etwa 25.000 Kräften auf 45.000 aufgestockt werden. Gröhe hält die bevorstehenden Beitragserhöhungen angesichts der verbesserten Leistungen für gerechtfertigt und stuft die Gesellschaft als insoweit genügend leistungsstark ein.

Als besonders fortschrittlich galt die Einführung einer Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer, wenn sie für pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherstellen.  In diesen Fällen soll es ihnen gestattet sein, bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben. Das sog. Pflegeunterstützungsgeld wird Gegenstand einer gesonderten gesetzlichen Regelung werden. 

Die Opposition, bestehend aus den Linken und den Grünen, nahm in der Abschlussdebatte im Bundestag insbesondere die Einführung des geplanten Vorsorgefonds ins Visier. Die Ansparungen der nächsten Jahre sollen ab 2035 ausgeschüttet werden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Katja Kipping von der Linken kritisierte, dass der Fonds über die Finanzmärkte finanziert werden soll. Dies sei ihrer Meinung nach eine gefährliche Spielerei mit dem Geld der Beitragszahler.

Auch die Grünen forderten in einem Änderungsantrag einen Verzicht auf den Vorsorgefonds. „Sie versenken über eine Milliarde Euro im Jahr“, warf die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Scharfenberg Union und SPD vor. Genau dieses Geld werde für dringlichere Reformen fehlen.