Seite wählen

Eine im August 2013 veröffentlichte Studie (Link zur Studie) der University of California kam zu dem Ergebnis, dass Ärzte doppelt so häufig die Medikamente eines bestimmten Herstellers verschreiben, wenn sie zuvor Zahlungen von diesem in Form von Vortragshonoraren, Essenseinladungen und Aufwandsentschädigungen erhielten.

Dazu glichen die Autoren von den Pharamfirmen freiwillig veröffentlichte Daten (hier einzusehen) über die Höhe und Art der Zahlungen an die Ärzte mit der Zahl der Verschreibungen ab. Die Ergebnisse waren unerwartet. Durchschnittlich verschreibt ein Arzt in Amerika ein Produkt von zwölf führenden Herstellern mit einer Wahrscheinlichkeit von 13 Prozent. Werden die Ärzte jedoch mit finanziellen oder materiellen Boni bedacht, steigt diese Wahrscheinlichkeit auf 30 Prozent. Dies bedeutet, dass diese Ärzte mit einer mehr als zweifach erhöhten Wahrscheinlichkeit ein Produkt einer Firma verschreiben als zuvor. Sogar wenn es sich lediglich um Generikaprodukte handelt. Dementsprechend sank die Zahl der Verschreibungen anderer Hersteller. Die Studie lässt jedoch keinen signifikanten Rückschluss darauf zu, ob Patienten nun mehr Medikamente verschrieben bekommen oder, ob dies lediglich zu einer Verschiebung innerhalb der Auswahl der Hersteller führt. Interessant hierbei ist auch, dass schon leichte finanzielle Zuwendungen zu einem veränderten Verordnungsverhalten führen, wobei bei einer mittleren Zahlungszuwendung die Verschreibungen nur wenig und erst bei großen Zuwendungen stark zunehmen. Laut der Studie erhielt jeder Arzt über alle Zuwendungsformen hinweg durchschnittlich 2.108 Dollar im Jahr.

Auch in Deutschland wird vielen Ärzten eine derartige Käuflichkeit unterstellt. Im letzten Jahr eröffnete die Ärztekammer fast 1000 Ermittlungsverfahren gegen Mediziner. So sagte Frank Ulrich Montgomery dem „Spiegel“ damals, „Wir kommen da auf 480 Ratiopharm-Fälle und fast 450 weitere Fälle.“ Zudem kommen noch weitere Arten der Korruption und Vorteilnahme hinzu. So sehen 14 Prozent der Ärzte „Fangprämien“, also finanzielle Zuwendungen für die Überweisung an bestimmte Kliniken, Physiotherapiepraxen oder andere ärztliche Kollegen, als üblich an.

Die Politik reagierte daraufhin mit einem Anti-Korruptionsgestz im Gesundheitswesen, welches am 27.06.2013 vom Bundestag beschlossen wurde. Demnach soll künftig Korruption mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden können. Die Regelung soll im Sozialgesetzbuch verankert werden. Dem war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorangegangen, nach der Ärzte nach aktuellem Recht nicht strafrechtlich belangt werden können, wenn sie Zuwendungen für die Verordnung von Medikamenten annehmen. Eine Entscheidung des Bundesrats soll zwei Tage vor der Bundestagswahl, am 20.09.2013 fallen. Jedoch lehnt ein Großteil der Länder das Gesetz als unzureichend ab und könnten es somit zu Fall bringen. Die Pharmaindustrie ist da schon weiter und versprach in einer Selbstverpflichtungserklärung Zuwendungen an Ärzte und Kliniken im ersten Halbjahr 2016 für das Jahr 2015 zu veröffentlichen. Es bleibt somit spannend zu beobachten wie sich das Verhältnis von Ärzten und Pharmaindustrie in Zukunft wandelt und welche Formen der Zuwendung es geben wird.