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Die Praxisgebühr sorgt für Unmut bei einem Großteil der Bevölkerung. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, dem Wutbürger-Barometer 2012, bei dem für 85 Prozent der Deutschen die Gebühr ein großes Ärgernis darstellt. Damit steht die zu entrichtende Zuzahlung an der Spitze des Rankings und vor Themen wie Managerboni (81 Prozent), Stärkung der EU zu Lasten Deutschlands (79 Prozent) oder Politiker-Diäten (77 Prozent).

Auch acht Jahre nach der Gesetzesverabschiedung (bzw. gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl 2013) steht die Praxisgebühr im Fokus der Politik. 2004 verfolgte die Politik mit ihrer Einführung im Wesentlichen drei Ziele:

  • Die Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit und damit die Reduzierung der Arztbesuche;
  • die Reduzierung der „Selbstüberweisungen“: die Versicherten sollen Fachärzte, mit vergleichsweise teureren Behandlungen, möglichst nur nach Überweisung durch den Hausarzt (sachverständig für eine Abgrenzung) aufsuchen;
  • und eine kurzfristige finanzielle Entlastung der GKV.

Dass seitdem die Behandlungsfälle von rund 473 Millionen im Jahr 2004 auf etwa 564 Millionen im Jahr 2009 gestiegen sind, wird von Experten als Beleg für die fehlende Steuerungsfunktion angesehen. Dabei monieren Kritiker, dass die Praxisgebühr wie eine Flatrate wirke und Versicherte, die einmal die zehn Euro gezahlt haben, dann offenbar auch möglichst viel für ihr Geld bekommen wollen.

Seit ein paar Monaten ist die Praxisgebühr wieder in der Diskussion, denn viele Krankenkassen verfügen über erhebliche Geldreserven, die auch zur Verminderung der Kosten für ihre Mitglieder eingesetzt werden könnten.  Angesichts dieser Reserven hält auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) an der Abschaffung der Praxisgebühr fest. Jedoch haben sich die Union und FDP zunächst auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass weder die viel diskutierte Praxisgebühr abgeschafft noch die von der CDU favorisierte Beitragssenkung um 0,1 Prozent durchgesetzt wird.

Auch wenn einige Experten für 2014 von einem Minus von rund 7 Milliarden Euro ausgehen, haben sich kürzlich gleich mehrere Bundeländer für eine Streichung der Gebühr ausgesprochen: Auf der Gesundheitsministerkonferenz forderten 10 der 16 Landesgesundheitsminister die sofortige Streichung. Allerdings müssten 13 der 16 Länder zustimmen. Bislang wehren sich vor allem die CDU-geführten Ministerien in Berlin, Bayern, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen.

Auf Seiten der Kassen hat sich jedenfalls mit der Hanseatische Krankenkasse die erste gesetzliche Krankenkasse für eine Erstattung der Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen entschieden. Rückwirkend zum 1. Januar 2012 will die HEK ihren Versicherten die zehn Euro pro Quartal im Rahmen eines Bonusprogramms zurückzahlen. Die Abschaffung der Praxisgebühr beim Zahnarzt hat zunächst zwar nur geringe Auswirkungen für die Patienten, allerdings möchte die HEK langfristig die Praxisgebühr generell abschaffen. Ob es dazu kommt und ob andere Krankenkasse auch zu einem derartigen Schritt motiviert werden, bleibt abzuwarten.