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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat Ende Juni sein Sondergutachten 2012 zum „Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung“ vorgelegt.

Das Gremium bemängelt in dem Gutachten ausdrücklich, dass die zahlreichen Schnittstellen zwischen den Sektoren in der deutschen Gesundheitsversorgung ein großes Risikopotential für ineffiziente und unnötige Behandlungen bergen. Nach Einschätzung des Rates könne ein intensiver ziel­gerich­teter Wettbewerb an diesen Schnittstellen zu einer höheren Effizienz führen. Zur Förderung dieses sektorübergreifenden Wettbewerbs schlägt der Sachverständigenrat folgende Reformmaßnahmen vor:

  • Eine geringere Regulierung der Eigentumsverhältnisse, was insbesondere für Medizinische Versorgungszentren gilt, denn die Rechtsform der Leistungsanbieter besitzt für die Versorgungsqualität und -sicherheit keine Relevanz.
  • Eine Angleichung der Honorierungssystematik von stationären Kurzzeitfällen und vergleichbaren ambulanten Behandlungen, um einen Anreiz zur Auslastung und zum Erhalt stationärer Überkapazitäten zu beseitigen.
  • Eine selektivvertragliche Gestaltung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.

Der letzte Punkt nimmt Bezug auf den durch das Versorgungsstrukturgesetz Anfang 2012 neu geschaffenen Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Er sieht vor, dass niedergelassene Fachärzte und Klinikärzte komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen ambulant behandeln können, und zwar zu den gleichen Konditionen.

In diesem Bereich sollten nun nach Ansicht des Rats für alle Leistungen – sowohl für die ambulanter als auch für die stationärer Leistungserbringer – Selektivverträge geschlossen werden. Auch Arzneimittel sollen nur von Vertragspartnern geliefert werden können. Zur Kostenreduzierung sollen die Krankenkassen durch Ausschreibungen die notwendigen Arzneimittel beschaffen und diese „zu einheitlichen Preisen den Leistungserbringern an der ambulant-stationären Schnittstelle weiterreichen“. Damit es nicht zu Versorgungsengpässen kommt, sollte es den Gutachtern zufolge Ausweichmöglichkeiten geben, falls der eigentliche Vertragspartner das Arzneimittel kurzfristig nicht liefern könne.

Mit der Schaffung des sog. dritten Sektors sollte das herkömmliche Denken in Krankenhaus und niedergelassener Facharztpraxis durchbrochen werden. Mit dem angedachten Modell der Ausschreibungen würde sich der Leistungswettbewerb zwischen ambulantem und stationärem Bereich weiter verschärfen. Hierbei stellt der Rat aber gleichzeitig auch fest, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen von einem Misstrauen in die Vertragsfreiheit sowie in das Effizienz- und Effektivitätspotential zeugen, das sich mit Hilfe selektiver Verträge bewirken lässt.

Dennoch sind solche Selektivverträge laut Prof. Dr. Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrats, auch als Modell für die Preisbildung im Klinikbereich denkbar – seiner Meinung nach sollten auch planbare Leistungen der Kliniken ausgeschrieben werden.