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Dass die Mehrheit der Deutschen im Pflegefall bevorzugt zuhause versorgt werden möchte, ist nicht nur durch etliche Umfragen, sondern vor allem auch durch die steigende Anzahl der ambulant versorgten Pflegebedürftigen belegt. Auch im Falle einer unheilbaren Krankheit wünschen viele Patienten, bis zu ihrem Tod im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Dennoch ist dies aber nur maximal einem Viertel aller sterbenden Menschen tatsächlich vergönnt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie gut die ambulante Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten in Deutschland tatsächlich funktioniert.

Mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 die gesetzliche Grundlage geschaffen, nach der unheilbare Kranke in der häuslichen oder familiären Umgebung Anspruch auf palliative medizinische Behandlung haben. Ziel der SAPV ist es, erkrankungsbedingte Krisensituationen aufzufangen, die sonst zu vermeidbaren Krankenhauseinweisungen führen würden. Das Konzept SAPV funktioniert im Prinzip, doch gibt es immer wieder Kritik aufgrund der bundesweit uneinheitlichen Vertragslandschaft. Folge der zersplitterten Versorgungslandschaft ist, dass Umfang und Art der Leistungen sowie Entgelte in den einzelnen Bundesländern verschieden sind und eine flächendeckende Versorgung erschweren.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Versorgungskonzept aus Westfalen-Lippe, bei dem die flächendeckende ambulante Versorgung von sterbenden Patienten auf Basis eines engen Netzes aus Hausärzten, Palliativärzten und Pflegekräften umgesetzt wird. Das besondere des Konzeptes ist, dass der im Jahr 2009 geschlossene Vertrag mit der AOK Nordwest eben nicht ausschließlich auf der SAPV basiert, sondern auch die allgemeine ambulante palliativmedizinische Versorgung (AAPV) umfasst. Was zunächst viel Kritik erntete, scheint sich nun zum Erfolgsmodell mit Vorbildcharakter für andere Bundesländer zu entwickeln.

Ein entscheidender Vorteil des Palliativvertrages ist die Einbeziehung aller Patienten und nicht nur der Schwerstbetroffenen. Ein wesentliches Element ist die zentrale Rolle der Hausärzte, die – wenn es der Patient wünscht – bis zuletzt in die Versorgung eingebunden bleiben. Ihnen obliegt es auch, wann sie die palliativmedizinischen Konsiliardienste (PKD) hinzuziehen, die die Erbringung von SAPV-Leistungen sicherstellen. Die Verzahnung von Haus- und Fachärzten und PKD hat zudem den Vorteil, dass etwa Hausärzte Palliativmediziner nicht erst dann hinzuholen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Die frühe Einbindung der Palliativmediziner wirkt sich positiv auf den Versorgungsprozess aus. Je nach Bedarf  können die palliativen Anteile der Versorgung  sukzessive erhöht werden.

3.606 Hausärzte beteiligen sich inzwischen an dem Modell in Westfalen Lippe, das sind zwei Drittel der Hausärzte. Sie kooperieren mit insgesamt 35 PKD, die wiederum 257 qualifizierte Palliativmediziner beschäftigen. Die PKD erhalten für die SAPV pro Patient eine einmalige Pauschale von 525 Euro. Der Erfolg lässt sich auch in Zahlen ausdrücken: Die Anzahl der betreuten Patienten konnte innerhalb von vier Jahren von 7.000 auf 13.581 nahezu verdoppelt werden. Während bundesweit nur etwa ein Viertel der schwerkranken Patienten zuhause sterben, waren es 2013 rund 53 Prozent der betreuten Patienten.