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Vor dem Hintergrund der Einführung von medizintechnischen Innovationen in die Patientenversorgung sprach sich die anwesende Expertenrunde im Rahmen der BVMed-Konferenz „Umdenken: Neue Techniken – neue Erlöse im Krankenhaus“ am 23. Mai 2013 für die Einführung eines „Innovationsfonds“ aus. Ferner plädierten die Experten für intelligente Versorgungsverträge mit den Krankenkassen sowie Qualitätsmerkmale in der Erstattung von Leistungen.

Tobias Schilling von der Medizinischen Hochschule Hannover wies in der Diskussion explizit auf die Option hin, einen Innovationsfonds aus dem Gesundheitsfonds abzuspalten. Dabei verwies er auf Bestrebungen in Niedersachsen, wo man bereits plane, Landeszuschüsse für Forschung und Lehre teilweise für Innovationen einzusetzen.

In aller Regel gelangen neue Medizinprodukte bzw. Technologien, die als ein wesentlicher Erfolgsfaktor moderner Gesundheitssysteme unverzichtbar geworden sind, über die stationäre Versorgung ins Gesundheitssystem. Ein grundlegendes Problem der Innovationseinführung in Deutschland ist aber, dass die Erstattung innovativer Methoden bis in den ambulanten Bereich viel Zeit benötigt. Zuletzt wurde dies deutlich, als die Aufnahme der Telemedizin in die ambulante Regelversorgung scheiterte. Anlass genug für Kritiker darauf hinzuweisen, dass Deutschland internationales Renommee verspiele und wertvolle Ressourcen des Gesundheitssystems ungenutzt lasse.

Bereits seit einiger Zeit entfacht das Thema Innovationsfonds die Diskussionen rund um die Finanzierung von neuen Produkten und Behandlungsmethoden. Ein Verfechter des Innovationsfonds ist der Bundesverband Managed Care (BMC), der darin einen Anschub für den Ideenwettbewerb in Deutschland sieht. Nach Ansicht des BMC könnten die Finanzmittel zur Innovationsförderung als Anschubfinanzierung gewährt werden. Die Innovationsbudgets sollen laut BMC zwei Prozent der Einnahmen des Gesundheitsfonds ausmachen, eine Hälfte für die Entwicklung hochinnovativer Versorgungsformen und Pilotprojekte durch die Krankenkassen, die andere Hälfte für die Anschubfinanzierung von Verträgen durch die Leistungserbringer.

Auch der Verband der Innungskrankenkassen schlägt zur Finanzierung einer Informationsplattform für neue Methoden, Verfahren und Medizinprodukte/Technologien einen eigenen Finanzierungstopf im Gesundheitsfonds vor. Ebenso sieht dies Prof. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik, der im Zuge der Diskussion um die Verteilungspolitik der GKV-Überschüsse für eine einmalige Investition in Höhe von 5 Mrd. Euro in einen Innovationsfonds warb.

Demgegenüber bevorzugt DAK-Vorstandschef Herbert Rebscher eine Rückkehr zur Beitragsautonomie und lehnt die Einführung eines Innovationsfonds ab. Seiner Meinung nach wäre dies der einfachste Weg und die Kassen hätten auf diese Weise wieder Spielraum für Versorgungsinnovationen. Einen alternativen Finanzierungsweg von Innovationen im Gesundheitssystem schlägt Prof. Dr. Eberhard Wille, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats und Sachverständigenrates, vor, bei dem eine darlehensbasierte Förderung innovativer Versorgungskonzepte vorgesehen ist. Diese Form hätte den Vorteil, dass Krankenkassen beim Start der Projekte finanziell entlastet werden und ein eindeutiger Planungszeitraum für die Refinanzierung der Projekte vorgegeben würde.

Seitens der Politik gibt es im Wahljahr 2013 allerdings keine Signale, welche innovationsfördernden Finanzanreize geplant sind. Die Diskussion über ein neues Finanzierungssystem, welcher Art auch immer, scheint allerdings von vielen Beteiligten gewünscht und wird spätestens im Rahmen der nächsten Legislaturperiode wieder gefordert. Derzeit überschattet allerdings die Debatte um die Bürgerversicherung alle andere gesundheitspolitischen Themen.