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Der Gesetzgeber hat kritisiert, dass das Entlassmanagement bisher nicht so umgesetzt wurde, dass Leistungslücken in jedem Fall wirkungslos geschlossen werden können. Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollen daher das Krankenhaus-Entlassmanagement verbessert und strukturierte Behandlungsprogramme ausgebaut werden. 

Das Entlassmanagement umfasst jegliche Form der Überleitung aus einem Krankenhaus in die ambulante Nachsorge. Dies umfasst unter anderem die Versorgung mit Medikamenten. Künftig sollen Klinikärzte die jeweils kleinste Packung der benötigten Arzneimittel verschreiben dürfen. Bisher war ihnen dies nicht erlaubt, stattdessen mussten die Patienten einen niedergelassenen Arzt aufsuchen, um sich ein Rezept ausstellen zu lassen. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen der Vorschlag, dass Ärzte Patienten bei der Entlassung künftig generell Arzneimittel aushändigen dürfen. Dies ist aktuell nur dann erlaubt, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder Feiertag folgt, und auch nur in einer Größenordnung, die zur Überbrückung bis zum nächsten Werktag ausreicht.

Fraglich ist, ob weiterhin ambulante, nicht-ärztliche Versorger wie beispielsweise Homecare-Hilfsmittel-Dienstleister in das Entlassmanagement mit einbezogen werden sollen, wie Branchenverbände fordern. Diese ermöglichen nach Ansicht der Verbände erst durch ihre Dienstleistungen ein termingerechtes Entlassmanagement. Insbesondere in den Bereichen Stomaversorgung, ableitender und aufsaugender Inkontinenzversorgung sowie enterale Ernährung habe sich dies bisher bewährt. Zukünftig sollen eigentlich nur noch ärztliche Leistungserbringer Aufgaben des Entlassmanagements übernehmen dürfen. Geplant ist, sie bei dem erweiterten Recht zur Verordnung ambulanter Leistungen den Vertragsärzten gleichzustellen. Aufgabe der Krankenkasse soll es sein, in Absprache mit dem Krankenhaus rechtzeitig vor der Entlassung eines Patienten die für die Umsetzung des Entlassplans notwendige Versorgung zu organisieren, beispielsweise die Kontaktierung der notwendigen Leistungserbringer. Als Vorbild könnte bei den geplanten Änderungen Dänemark herhalten. Dort können Krankenhäuser und Hausärzte die Krankendaten problemlos untereinander austauschen. In Deutschland muss dafür jedes Mal eine Patienteneinwilliigung eingeholt werden.

Branchenverbände fordern für zusätzliche Leistungen auch zusätzliche finanzielle Anreize. Dies wird in der Politik anders gesehen. Sabine Dittmar, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sieht das allerdings anders. Im Rahmen der 12. Plattform zur Gesundheit des Bundesverbands der Innungskrankenkassen in Deutschland erklärte sie, dass diese bereits in den Vergütungen für die jeweiligen Behandlungen einkalkuliert sei.

Zusätzlich zur Neuregelung des Entlassmanagements sind beim GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zahlreiche weitere Verbesserungen geplant. So soll unter anderem die flächendeckende ärztliche Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, gestärkt werden, die Situation von Hebammen soll verbessert werden sowie Regressverfahren der gesetzlichen Krankenkassen gegen Heilmittelerbringer und Apotheker wegen formaler Fehler verringert werden. Zusätzlich sollen innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung gefördert werden. Dafür ist die Einrichtung eines Innovationsfonds geplant.

 

 

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