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Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden verpflichtend. Die gesetzliche Regelung für weltweite Lieferketten verbunden mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (keine Kinderarbeit und Sklaverei sowie Arbeitsschutz) und Umweltschutz gilt auch für das Gesundheitswesen inklusive Betriebe der Medizintechnik-Branche.  

Damit ein einheitlicher Branchenstandard gewährleistet ist und die Risikoanalyse verbunden mit Risikomanagement und Beschwerdemechanismus richtig angewendet wird, gibt der Branchenverband BVMed (Bundesverband Medizintechnologie) Orientierungshilfen, auch online, damit die Komplexität der globalen Lieferketten effizienter, rechtssicherer und harmonischer gestaltet werden kann und die Überwachungsfunktion durch Menschenrechtsbeauftragte umgesetzt werden kann.  

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.  

Der BVMed hat die Ausgestaltung des LkSG in sechs Modulen vorgenommen, um eine bessere Übersicht über die Anforderungen für Unternehmen der Medtech-Branche und ihrer Zulieferer zu haben.  

Dabei beschäftigen sich die Module 0 bis 5 mit der umfassenden Risikoermittlung-, vermeidung- und beseitigung und sind verpflichtend zu beachten. 

Die Module 3 und 5 sind dabei neu aufgelegt und beschäftigen sich mit dem Beschwerdemechanismus und der jährlichen Berichterstattung.  

BVMed-Workshops für Schulungen und eine kostenlose BVMed-Handreichung, auch online unter www.bvmed.de/lksg, geben eine detaillierte Übersicht:  

  • Modul 0 besteht aus dem Anwendungsbereich. 
  • Modul 1 beschäftigt sich mit der Erstellung oder Ergänzung von (Compliance-) Dokumenten. 
  • Modul 2 steht für Governance (Verantwortungsbereich) und dessen Ausgestaltung.  
  • Modul 3 staltet Vorschläge zum Beschwerdemechanismus nach Paragraf 8 LkSG aus. Der Paragraf verpflichtet Unternehmen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hinzuweisen. 
  • Modul 4 befasst sich dann mit der Risikoanalyse inklusive Vorbeugung und Abhilfe.  
  • Modul 5 betrachtet die jährliche öffentliche Berichterstattung nach Paragraf 10 Absatz 2 des LkSG und gibt eine Übersicht über die Mindestangaben, welche Unternehmen gegenüber der zuständigen Behörde einzuhalten haben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist hier verantwortlich.  

Quelle: bvmed.de