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Die Pflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat gerade in Berlin eine Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflegebranche beschlossen. Demnach wird der Mindestlohn für Pflegefachkräfte- und hilfskräfte erhöht. Die Pflegefachkräfte erhalten ab Juli 2021 einen Mindestlohn von 15 Euro, der zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen wird. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte wird auch in vier Schritten ausgeweitet. Derzeit erhalten diese Arbeitnehmer einen Lohn von 11,35 Euro in Westdeutschland und 10,85 Euro in Ostdeutschland. Beide Löhne werden dann allmählich erhöht, bis zum 1. April 2022 12,55 Euro erreicht werden sollen. Eine Ost-West-Angleichung findet dabei bereits zum 1. September 2021 statt, dann erhalten Ost- und Westdeutsche denselben Lohn von 12 Euro. Außerdem werden die sogenannten qualifizierten Pflegehilfskräfte berücksichtigt, die als angelernte Pflegekräfte eine einjährige Ausbildung absolviert haben. Von zur Zeit 12,50 Euro im Westen und 12,20 Euro im Osten, steigt der Mindestlohn auf einen einheitlichen Wert von 13,20 Euro. Des Weiteren wird der gesetzliche Urlaubsanspruch ausgeweitet, indem dem Pflegepersonal für das Jahr 2021 und 2022 jeweils sechs weitere Urlaubstage zustehen werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, wie auch die kirchlichen Arbeitgeber. Das Ministerium Heils wird die einstimmige Einigung der Pflegekommission durch eine Verordnung umsetzen. Heil forderte in Berlin auch die Umsetzung eines Branchentarifvertrags mit dem Ziel, dass Pflegekräfte mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Trotz der weitgehenden Einigung gibt es Differenzen, auch zwischen dem Arbeitgeberverband Pflege und dem Bundesarbeitsminister, dem vorgeworfen wird, dass er einen Zwangstarifvertrag erlassen möchte, um seiner Gewerkschaft ver.di Mitglieder zuzuspielen.  

Quelle: Ärzteblatt