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Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für eine spezielle Badeprothese nicht übernehmen. Das entschied nun das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz. In dem Urteil ging es um die Beschwerde einer beinamputierten Klägerin, die auf die Erstattung einer teueren Variante mit einem Schaft in Silikonlinertechnik bestand. Die Spezialprothese muss die Krankenkasse jedoch nicht erstatten, sondern lediglich die Kosten für die Beinprothese in herkömmlicher Bauweise.

Zu erbringen sei nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung. Aber: Die Klägerin könne im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts auch die teurere Prothese anschaffen, erklärten die Richter, sie müsse dann aber die Mehrkosten tragen.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/810500/spezialprothese-nicht-kassenkosten.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]