Seite wählen

Der Gesundheitsauschuss des Bundestages hat dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Jens Spahn (CDU), das an zahlreichen Stellen Änderungen und Ergänzungen aufweist, nun doch endlich zugestimmt. Damit soll sich die Sprechstundenzahl für gesetzlich Versicherte von 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöhen. Das Gesetz, welches die Gesundheitsversorgung in Deutschland schneller, besser und digitaler machen soll, wird auch auf Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte ausgeweitet, die alle offene Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten müssen und zwar mindestens fünf pro Woche. Außerdem sollen Haus- und Kinderärzte vermittelt werden. Für die Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt kann der überweisende Arzt zukünftig eine Pauschale von zehn Euro abrechnen; ursprünglich waren fünf Euro dafür vorgesehen. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung, die seit 2016 existieren, sollen bundesweit und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 erreichbar sein. Zudem gibt einen Online-Service. Die Vergütung von Neupatienten wird so geregelt, dass sie nicht unter die Honorarbudgetierung fällt. Aus den Oppositionsfraktionen kam allerdings viel Kritik. Neben den Neuregelungen zum Terminservice wurden auch zahlreiche andere Änderungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsversorgung vorgenommen, die nicht immer auf Zustimmung stießen. Änderungsanträge gab es beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung im Gesundheitswesen, Versorgung mit Impfstoffen, Zahnersatz, Geburtshilfe und Hilfsmittelversorgung, um nur einige zu nennen.

Quelle: www.krankenkassen-direkt.de