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Mediziner sind verunsichert, da sie demnächst Gesundheits-Apps verordnen dürfen, aber die Rahmenbedingungen nicht genau kennen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Thomas Kriedel, hat Ängste und Fragen, die Kassenärzte diesbezüglich haben, auf dem eHealth.NRW-Kongress in Neuss vorgestellt. Die geplante Verordnungsfähigkeit auf Rezept wirft Fragen wie „Sind Ärzte verpflichtet, die Daten aus Apps auszulesen und sie zu nutzen? oder Wie sieht es mit der Haftung aus?“ auf. Die Verunsicherung ist groß, sodass nach Zulassung der medizinischen Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Informationen zu den Applikationen zur Verfügung gestellt werden müssten, fordert Kriedel. Auch vor Apps, die Krankheiten zu diagnostizieren versuchen, warnt der KBV-Vorstand, aber auch er sieht wie der Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur und E-Health im BMG, Christian Klose, Potenzial im Einsatz von Gesundheits-Apps. Mediziner würden durch eine Rechtsordnung, die in Arbeit ist, Sicherheit bekommen. Er sagte zudem, dass dort das Verfahren für einzelne Indikationen geregelt wird. Es sollen auch nur sinnvolle Apps zum Einsatz kommen, die Patienten bei der Bewältigung von Krankheiten ausreichend unterstützen. Die Sorge, dass Ärzte nicht genau wüssten, was sie dem Patienten verordnen, konnte er jedoch mit einem Beispiel aus dem Weg räumen. Deutschland ist nicht das erste Land, das die Verordnung medizinischer Apps einführt. Nachbarländer könnten auch weiterhelfen. Nach Meinung Kloses sollten Apps einfach schneller in die Versorgung kommen, um die Nutzungsraten zu erhöhen. Das BMG schreibt den Umgang mit den Daten sowie die Sicherheit groß, das zeigen auch Gespräche mit den Anbietern der Apps. Der Chef der AOK Nordwest, Tom Ackermann, hält allerdings eine andere Nutzungsform für sinnvoll; nicht die Aufnahme in die Regelversorgung sei nötig, sondern Zugang der Versicherten über Satzungsleistungen. 

Quelle: Ärztezeitung