Aus Sicht von über 50 Spitzenorganisationen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung aus 15 europäischen Mitgliedstaaten stärkt der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission weder die Patientenrechte noch verringert er Risiken des Einsatzes von Hochrisikomedizinprodukten.
Die Organisationen kritisieren das gegenwärtige Zertifizierungssystem durch private so genannte „Benannte Stellen“ als unzureichend. Anstelle des jetzigen CE-Zertifizierungsverfahrens sei für Hochrisiko-Medizinprodukte ein zentrales Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene vorzusehen, in dem Sicherheit, Wirksamkeit und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis geprüft und von den Herstellern belegt werden müssten.
Ab 2013 soll es allerdings strengere Anforderungen an Kompetenz, Ausstattung und Verfahren der Zulassungsstellen („Benannten Stellen“) geben. Dazu gehören unangekündigte Audits oder die Rotation von Auditoren. Hintergrund für die Verordnung sind immer wieder auftauchende Probleme mit Hochrisikoprodukten, zuletzt aufgrund fehlerhafter Brustimplantate.
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