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Für neue Entwicklungen in der Medizintechnologie müssen sich die Unternehmen in Zukunft mehr dem Thema „Nutzenbewertung“ annehmen. Das gilt nicht nur für Produkte, sondern auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Dabei definiert der G-BA den Nutzen, als „eine mehr als geringfügige patientenrelevante positive Wirkung einer medizinischen Maßnahme unter Abwägung des Risikos“.

Aussagefähige Daten über Nutzen, Wirtschaftlichkeit und medizinische Notwendigkeit werden immer wichtiger. Auch eine Evaluierung von Behandlungsmethoden nach der Markteinführung wird von den Krankenkassen gewünscht. Darüber hinaus müssen sich die Hersteller im Bereich Medizintechnik vermehrt vergleichende Studien, der Publikationspflicht von Untersuchungsergebnisse und dem Verlangen nach Begründungen, wenn keine randomisierte Studie durchführbar ist, stellen.

Kommentar:  Eigentlich liegt es auf der Hand, was Joachim M. Schmitt, BVMed-Geschäftsführer postuliert: „Innovative Medizintechnologien werden nur  dann erfolgreich sein, wenn sie im Vergleich zu existierenden Methoden einen höheren medizinischen Nutzen haben und dieser zu gleichen oder zu geringeren Kosten erreicht wird oder der Nutzenzuwachs größer ist als der Kostenzuwachs“.

Dennoch ist selbst dann noch kein erfolgreicher Markteintritt garantiert. Außerdem werden sich im Zuge dessen Aufwand und Kosten für die Forschung und Entwicklung erhöhen. Die offene Fragen sind dabei: In welchen Gebieten sind eigentlich Innovationen zu erwarten? Welche medizintechnischen Trends gibt es und welche setzen sich durch? Auch sollte eine Neuentwicklung frühzeitig durch eine Reimbursement-Strategie begleitet werden.

[ilink url=“http://www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/medinform-konferenz-zum-medtech-innovationszugang-nutzenbewertung-gewinnt-an-bedeutung.html“]Link zur Quelle (BVMED)[/ilink]