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Das Deutsche Ärzteblatt, auflagenstärkste Publikation für Mediziner, hat einzelne Punkte aus dem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einsehen können, die auch die Interoperabilität von digitalen Innovationen im deutschen Gesundheitssystem betreffen.  

Danach sollen Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, oder „Apps auf Rezept“ eine automatische Datenübermittlung in die elektronische Patientenakte unter der Kontrolle und Aufsicht der Patienten ermöglichen können, damit behandelnde andere Akteure und Leistungserbringer Informationen über den Behandlungsprozess bekommen können. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Patient dies auch möchte und wenn die Konfigurationsmöglichkeiten im Interesse des Nutzers festgelegt wurden. Ab dem 1. April 2023 könnten Versicherte Frequenz und Grund der Datenübermittlung festlegen, sodass andere Leistungserbringer zugreifen können.  

Der Verordnungsentwurf sieht weiter vor, dass die sogenannten Medizinischen Informationsobjekte, abgekürzt MIO – neue Standards für den Datenaustausch – in Fragen der Interoperabilität bevorzugt behandelt werden, damit auch hier ein Datenaustausch über Exportschnittstellen zwischen DiGA und ePA möglich ist. MIO der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind dazu da, dass medizinische Daten als Beispiel in der ePA nach einem festgelegten Format in standardisierter Form dokumentiert werden. Es sind also kleine Bausteine von Informationen, die universell und in Kombination verwendbar sind. Der Impfpass und der Mutterpass gehören beispielsweise dazu.  

Ein weiterer Diskussionspunkt des Entwurfes befasst sich auch mit sogenannten sicheren digitalen Identitäten, die die digitale Souveränität des Gesundheitswesens widerspiegeln. Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das erst kürzlich beschlossen wurde, hat den Anspruch des Versicherten darauf ab 2023 geregelt. Diese digitale Ausweisfunktion muss von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. 

Die Marschrichtung gibt die gematik vor. Daran haben sich DiGA-Hersteller zu orientieren, damit sich Versicherte immer mit denselben Daten zur Authentifizierung und nur einmal für mehrere Dienste sowie von ihnen genutzte DiGA anmelden müssen. Das sogenannte Single Sign-On hat das Ziel, dass Benutzer durch Zuhilfenahme eines einzigen Authentifizierungsverfahrens autorisiert, auf persönliche Daten zugreifen können. 

Quelle: www.aerzteblatt.de