Union und SPD wollen kurzfristig mit einem Antrag, welcher sich im Transplantationsregistergesetz befindet, die GKV-Finanzreform aus dem Jahr 2014 abändern. So soll nun die Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld und bei Auslandsversicherten, welche im Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) geregelt sind, neu festgelegt werden. In Folge dessen soll der Risikostrukturausgleich rückwirkend für das Jahr 2013 neu kalkuliert werden.
Kritik durch die Kassen gibt es vor allem im Hinblick auf die Planung des Haushalts 2017: „Das ist nicht nur ordnungspolitisch eine Fehlentscheidung, das beeinträchtigt auch die finanzielle Planungssicherheit von Krankenkassen“, so Kai Behrens, der Sprecher des AOK-Bundesverbands, gegenüber der „Ärzte Zeitung“. Er bezweifelt, dass es dem Gesetzgeber möglich sei, den Morbi-RSA rückwirkend zu ändern. Des Weiteren prognostiziert die AOK ein erhöhtes Insolvenzrisiko, da man nicht mehr fest mit Einnahmen planen könne.
Nach Ansicht der Koalition gelte das Rückwirkungsgebot für die Krankenversicherungen aber nicht, da sie sich als juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht auf den Vertrauensschutz berufen könnten.
Allerdings gibt es auch Kassen, die geplanten Maßnahmen begrüßen. Der BKK-Dachverband blickt der Intention, die Neuberechnung ab 2013 durchzuführen, positiv entgegen.
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