Aus den Empfehlungen des Bundesrats-Gesundheitsausschusses für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht hervor, dass die Zulassungskriterien für MVZ verschärft und die Bildung einer marktbeherrschenden Stellung einzelner MVZ-Ketten verhindert werden sollen. Das Plenum der Länderkammer wird am 23. November über die Empfehlungen abstimmen.
Monopolisierungstendenzen sollen bekämpft werden, indem Zulassungen nur noch möglich sind, wenn der MVZ-Träger im jeweiligen KV-Bezirk seinen Sitz hat und der Versorgungsanteil in der jeweiligen Fachgruppe einen Anteil von 25 Prozent nicht überschreitet.
Der Gesundheitsausschuss fordert, dass ein Krankenhaus-MVZ nur noch möglich ist, wenn die Klinik einen fachlichen oder räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag des MVZ hat. Damit sollen Krankenhäuser durch ein MVZ nicht ihr Leistungsspektrum erweitern. Einzig eine drohende Unterversorgung soll als Ausnahme gelten. Die Vorgaben für anerkannte Praxisnetze sollen dagegen gelockert werden. Laut dem Entwurf sind sie bei drohender Unterversorgung berechtigt, ein MVZ zu gründen. Der Ausschuss empfiehlt jedoch mit Zustimmung der Krankenversicherung, dass eine Gründung in Einzelfällen genehmigt werden sollte. Die Länderkammer will außerdem die Aufbohrungen der Zulassungsbeschränkungen für Rheumatologen, Psychiater und Kinderärzte bremsen.
Es wird zudem davor gewarnt, dass alle räumlichen Steuerungsmöglichkeiten entfallen. Es wird sich ein Zeitfenster auftun, in dem ein Niederlassungsboom befürchtet wird, der sich mit dem Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanung wieder schließen könnte.
Regionen mit schlechter Versorgung und Infrastruktur könnten davon wohlmöglich nicht profitieren. Das würde einer flächendeckenden Versorgung schaden. Alternativ könnten Landesausschüsse verpflichtet werden, kurzfristig den Bedarf für Sonderbedarfszulassungen zu prüfen.
Den Zwang für Krankenversicherungen, bei Unterversorgung eine Eigeneinrichtung zu etablieren, will der Ausschuss abmildern. Es heißt, dass dies ein zu weitgehender Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Krankenversicherungen wäre. Denn es sollen Übernahmen von Praxen bei drohenden Versorgungslücken gefördert werden, und das könnte konterkariert werden, wenn die Versicherungen verpflichtet werden, eigene Praxen zu etablieren.
Weitere Empfehlungen sind:
Impfstoffe: Eine Mehrfachrabattierung könne die schon bisher angespannte Liefersituation verschärfen. Für eine sichere Versorgung seien stabile Rahmenbedingungen und auskömmliche Preise wichtig. Vorgesehen hat die Bundesregierung einen zusätzlichen gesetzlichen Abschlag von fünf (Impfstoffe) und zehn Prozent (saisonale Grippeimpfstoffe).
Präexpositionsprophylaxe: Der Gesundheitsausschuss plädiert dafür, dass diese Leistung nur durch geeignete Fachärzte im Rahmen von Selektivverträgen erbracht werden. Mehr Zeit sei zudem bei der Festlegung der Kriterien nötig, welche Arztgruppen das sein sollen.
Erstattung von Verhütungsmitteln: Bislang bezahlt die GKV nur jungen Frauen bis 20 Jahre Kontrazeptiva. Diese Grenze sollte gestrichen werden, da finanzielle Bedürftigkeit nicht an ein bestimmtes Alter gebunden sei.
Kosten für Präimplantationsdiagnostik: Die Kosten von mehreren tausend Euro stellen für betroffene Paare eine hohe Hürde da. Daher sollten Kassen den Versicherten Aufwendungen für eine rechtskonforme PID erstatten. Bei rund 200 Fällen im Jahr wären das rund 2,6 Millionen Euro.
Wahltarife nicht abschaffen: Die 2007 in der GKV eingeführten Tarife sollen erhalten bleiben, im TSVG-Entwurf ist ihre Streichung vorgesehen. Anderenfalls könnten Kassen zum Beispiel nicht mehr per Satzung die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln, so die Begründung.