Seite wählen

Die Bundesregierung lehnt es ab, nach dem Ende der Praxisgebühr auch die übrigen Zuzahlungen gesetzlich Krankenversicherter abzuschaffen. Die Fraktion der Linke im Deutschen Bundestag fordert, Zuzahlungen abzuschaffen.

Der Finanzierungsbeitrag der Zuzahlungen ist recht überschaubar, ein Wegfall wäre auch mit Beiträgen gegenfinanzierbar“, argumentiert die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.

Die Bundesregierung hält dagegen, dass die Gesamtsumme der Zuzahlungen  75,40 Euro pro Versicherten (Gesamt: 5,3 Mrd. Euro) in 2011 betrugen hätten und diese im internationalen Vergleich „sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet“ seien. Zudem trügen diese Zuzahlungen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen.

Kommentar: Mit dem Wegfall der Praxisgebühr belaufen sich die Zuzahlungen der Versicherten in 2012 auf etwa 3,5 Mrd. Euro. Die Zuzahlungen sind grundsätzlich als Finanzierungsbeitrag zum Gesundheitswesen anzusehen. Die Bundesregierung betont hierbei, dass die Eigenbeteiligung eine wichtige Funktion als Steuerungsmechanismus hat, wie bspw. bei den seit 5 Jahren geltenden Befreiungsmöglichkeiten im Arzneimittelbereich.

Enstehende Kosten aus dem Wegfall der Zuzahlung will die Linke mit Beitragssteigerungen (plus 0,17 Prozent) finanzieren. Hierbei gäbe es allerdings keine Stuerungsfunktion mehr.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52971″] Link zur Quelle (Ärzteblatt.de)[/ilink]