Seite wählen

Über das Versorgungsgesetz wird viel diskutiert, der Entwurf enthält aber einen wichtigen Punkt, der alle Hersteller interessieren wird: Es ist eine neues Recht auf eine Testphase für neue Produkte für Hersteller geplant. Jeder Erfinder eines neuen Produkts, einer neuen Methode oder eines neuen Behandlungsverfahrens kann – voraussichtlich ab dem 01.01.2012 – einen Antrag auf eine Testphase beim G-BA stellen, den dieser in 3 Monaten entscheiden soll. Die Kosten der Testphase sollen zwischen dem Hersteller und den Krankenkassen geteilt werden.

Kommentar: Auch in der Politik ist angekommen, dass sich Innovationen im deutschen Gesundheitswesen zu langsam oder gar nicht einführen lassen. Mit diesem neuen Instrument würden sich für viele Hersteller und Start-Ups neue Wege für den Markteintritt eröffnen.  Für die bestehenden Hersteller und Versorger wird sich dadurch aber der Wettbewerbsdruck verschärfen, da neue innovative Produkte zu ihnen in Konkurrenz treten werden.