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Krampfadern sind nicht nur unansehnlich, sondern auch ein gesundheitliches Risiko. Daher sollte frühzeitig eine Behandlung erfolgen, um Komplikationen wie Venenentzündungen oder ein offenes Bein zu vermeiden. Neben der Möglichkeit einer konservativen Behandlung wie medikamentöser- oder Kompressionstherapie kommt insbesondere in fortgeschrittenem Stadium häufig nur noch eine Entfernung der betroffenen Venen in Frage.

Bisher wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lediglich die Kosten für das so genannte Stripping übernommen. Dabei wird minimalinvasiv die betroffene Vene mittels einer Sonde über kleine Einschnitte entfernt. Hier kann, insbesondere bei Nachblutungen, Infektionen oder sonstigen Komplikationen, ein stationärer Aufenthalt notwendig werden. Aufgrund hoher Fallzahlen von Krampfaderbehandlungen hat die AOK Niedersachsen nun mit der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes einen Vertrag zur Kostenübernahme weiterer Behandlungsmethoden abgeschlossen, nämlich der der Laser- und Radiofrequenztherapie. Dabei wird die betroffene Vene durch Hitze verödet. Die Behandlung erfolgt ambulant, anschließend ist für einige Stunden bis Wochen das Tragen von Kompressionsstrümpfen erforderlich. Bislang mussten die Versicherten derartige Behandlungen privat zahlen.

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der Kasse: „“Unser Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Versicherten zu verbessern und ihnen dafür den Zugang zu innovativen, nebenwirkungsärmeren Behandlungsmethoden zu ermöglichen.“ Der Bedarf ist da, die Kasse gibt an, dass in Niedersachsen pro Jahr zwischen 35.000 und 40.000 Eingriffe an oberflächlichen Venen bei einem Krampfaderleiden durchgeführt werden.

Kommentar: Durch die Aufnahme der zusätzlichen Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog entstehen der Kasse auf den ersten Blick zwar Mehrkosten, gleichzeitig können allerdings auch Kosten für die stationäre Aufnahme bei anderen Methoden der Krampfaderbehandlung eingespart werden. Unter dem Strich kommt dies die Kasse damit vermutlich sogar günstiger bei verbesserter Versorgungsleistung für die Versicherten. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Kassen nachziehen und derartige Therapieoptionen in den Leistungskatalog aufnehmen.

 

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