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Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kurz ABDA, um Präsident Friedemann Schmidt kritisiert das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im Kampf um einheitliche Apothekenpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die aus dem Ausland kommen. Das Gesetz zur Stärkung der Apotheken vor Ort schreibt einheitliche Preise für Rx-Medikamente in Deutschland vor, damit das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen nicht unterlaufen werden kann. Das BMG sieht jetzt vor, den Passus aus dem Arzneimittelgesetz zu entnehmen und dafür ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu übertragen, damit die Regelung nicht mehr dem Zugriff des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unterliegt, denn für soziale Sicherungssysteme sind dann die Mitgliedstaaten der EU eigenständig verantwortlich, sodass der EuGH nicht mehr in die Preisregelung ausländischer Versandapotheken im Hinblick auf rezeptpflichtige Medikamente eingreifen kann. Der EuGH hatte nämlich 2016 entschieden, dass Rabatte auf den Rx-Versand möglich sind und Preisabsprachen im Ausland nicht gelten. Das BMG will allerdings zum Unmut der ABDA den Passus zur grenzüberschreitenden Geltung der deutschen Arzneimittelpreisverordnung aus dem Gesetz streichen. Außerdem sieht das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor, pharmazeutische Dienstleistungen wie Medikationsanalysen und -management, Gesundheitsberatungen, Betreuung besonderer Patientengruppen und vieles anderes angemessen zu vergüten und zu honorieren, damit die Therapietreue von Patienten durch eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern gestärkt wird. ABDA-Präsident Schmidt macht anhand der PHARM-CHF-Studie, die seit 2012 Patienten mit chronischer Herzmuskelschwäche analysiert, deutlich, dass auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie die Ergebnisse der Studie so beurteilt, dass eine verbesserte Zusammenarbeit und Honorierung von Leistungen der Apotheker die Patientenbetreuung deutlich verbessert. 

Quelle: Ärzteblatt