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Nach einer langen Vorbereitungszeit hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA) sich im April auf ein gemeinsames Arzneimittelmanagement-Konzept verständigt.  Dabei wurden vor allem für Volkskrankheiten ein Medikationskatalog, eine Art Positivliste von Arzneimitteln, vereinbart. Der Arzt soll nur noch den Wirkstoff verordnen, über das Präparat entscheidet der Apotheker anhand einer zuvor festgelegten Liste.

Dieses Konzept soll jetzt im Versorgungsstrukturgesetz  – zumindest auf der Basis freiwilliger Modellversuche – ausprobiert werden dürfen. KVen, Apothekerverbände und Kassen sollen dazu auf Landesebene Modellvorhaben vereinbaren können; entscheidend für den Katalog ist die „wirtschaftliche Wirkstoffauswahl“.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/669285/schwarz-gelb-will-wirkstoffkatalog.html“]Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]