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Das zweite Digitalisierungsgesetz zum Patientendatenschutz (PDSG) nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wird demnächst nach Abstimmung im Bundeskabinett vom Parlament beraten. Es sieht einige Änderungen vor, die dem Deutschen Ärzteblatt als Entwurf vorliegen. Danach muss das elektronische Rezept (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Arzneimittel) zum 1. Januar 2022 eingeführt sein. Der im Januar vorgelegene Referentenentwurf nannte bisher kein Datum und auch keine Verpflichtung zur elektronischen Rezeptübertragung. Patienten bleibt allerdings die freie Apothekenwahl erhalten, das heißt, Ärzte und Krankenkassen haben ein Zuweisungs- und Beeinflussungsverbot. Des Weiteren werden laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) durch Mehrausgaben der Krankenkassen in Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Kosten für Sozialversicherungen steigen. Schätzungen gehen in diesem Bereich von 90 Millionen Euro aus. Hinzukommt das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) mit medizinischen Daten, das Ärzte als Anreiz für die einmalige Erstbefüllung mit zehn Euro abrechnen können. Die Modellrechnung des BMG geht davon aus, dass dieses im Jahr 2021 20 Prozent aller Versicherten nutzen werden. 14 Millionen Menschen in Deutschland bekämen dann die Erstbefüllung, was 140 Millionen Euro an Kosten verursachen würde; zuzüglich 1,6 Millionen für Sachkosten der ePA durch den Lizenz-Kauf für SNOMED CT (wird benötigt und ist wichtig, um inhaltlich identische, aber sprachlich in der ärztlichen Dokumentation unterschiedlich formulierte Beschreibungen desselben medizinischen Sachverhalts zu vereinheitlichen). Das PDSG legt zudem fest, welche medizinischen Einrichtungen an die TI angebunden werden sollen. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung der Bundeswehr gehören neuerdings dazu. Die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der eGK – wird für die Koordination auf die Frist zum 30. Juni 2021 festgelegt, damit diverse Akteure des Gesundheitswesens, wie Pflegepersonal, Hebammen sowie Physiotherapeuten, Zugriff auf das sichere Datennetzwerk bekommen. Es gilt danmach, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und freiwillige Versicherte zu finden, die ihre Daten zu Zwecken der Forschung bereitstellen. Das Parlament wird die Beratungen und Anhörungen zum PDSG allerdings wegen der pandemischen Ausdehnung des Coronavirus nicht vor Mai aufnehmen können. 

Quelle: Ärzteblatt