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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben im Sommer neue Regelungen für ein strukturiertes Entlassmanagement aufgestellt, die am 1. Oktober verbindlich in Kraft treten. Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt entlassen werden, werden nun künftig besser durch den behandelnden Krankenhausarzt versorgt, was gerade am Wochenende unabdingbar ist. Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung dürfen nun, wenn es notwendig ist, Arzneimittel, Verbandmittel, Heil-und Hilfsmittel und ähnliches für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Auch die Arbeitsunfähigkeit kann von ihnen bescheinigt werden, vorausgesetzt der Arzt hat eine persönliche Arztnummer. Diese wird aber bis Anfang 2019 eingeführt, meldet der GKV-Spitzenverband. Durch das neue Entlassmanagement wird die Zusammenarbeit beider Sektoren, Krankenhaus und niedergelassener Arzt, besser geregelt, weil in der Versorgungskette Hand in Hand gearbeitet werden muss. Dies ist vor allem für Menschen, die auf dem Land leben und das Problem haben, dass sie nicht an die notwendigen Medikamente kommen, besonders wichtig. Damit werden Verbesserungen umgesetzt, die die Versorgungslücken schließen sollen, die schon im Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 beschlossen wurden.

Quelle: Ärzteblatt