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Die niederländische Pflegeheim-Organisation „Vierstroom“ aus Gouda (Provinz Südholland) hat ein neues Projekt ins Leben gerufen: Angehörige müssen mindestens vier Stunden im Monat Zeit für Arbeit in der Pflegeeinrichtung aufbringen.

Das Unternehmen will zukünftig alte Menschen nur noch dann in einem seiner 16 Pflegeheime aufnehmen, wenn sich deren Angehörige vertraglich zur Ableistung eines derartigen Dienstes bereiterklären. Tun sie das nicht oder können sie das nicht, bekommt der Pflegebedürftige entweder keinen Platz im Heim oder aber die Angehörigen kaufen sich von der monatlichen Pflichtschicht frei und bezahlen mehr für den Pflegeplatz.

Kommentar: Beispiele für Tätigkeiten, die von den Familienangehörigen erbracht werden können, sind: Das Spielen von Gesellschaftssspielen, das Zubereiten einer Mahlzeit oder das Helfen beim Nachmittagskaffee etc. Dabei geht es nicht um pflegerische Tätigkeiten wie das Anziehen oder Waschen der zu betreuenden Personen.

Da auch in den Niederlanden das pflegerische Personal knapp ist und stark beansprucht wird, ist die Maßnahme sinnvoll, um die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung zu entlasten und die Bindung zwischen Pflegepersonal, Angehörigen und zu Pflegendem zu stärken. Sicherlich ist dieses Konzept auch in deutschen Pflegeeinrichtungen vorstellbar, hängt aber von der Bereitschaft zur Partizipation der Angehörigen ab.

[ilink url=“http://www.carekonkret.vincentz.net/Heime/Angehoerige-muessen-mitarbeiten“] Link zur Quelle (Care Konkret)[/ilink]