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Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hat am heutigen Mittwoch den Bundestag passiert. Eine Diskussion im Bundesrat ist nicht vor nächstem Monat zu erwarten. Wie Andreas Frohn, Rechtsanwalt bei unserem Kooperationspartner Kanzlei am Ärztehaus, Büro Köln mitteilt, haben die Länder derzeit noch größte Bedenken hinsichtlich des derzeit gültigen Entwurfs.

Im Kern sieht dieser vor, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) einen Notdienst-Fonds einrichtet, der den Apothekern, für die der Notdienst wirtschaftlich besonders unattraktiv ist, eine Notdienstpauschale zuweist. Gespeist wird der Fond durch ein das Fix-Honorar, dass bei Kassenrezepten für Rx-Produkte um 16 ct. angehoben werden soll. Nach Begleichung der Kosten durch die jeweilige Kasse überweist das Rechenzentrum dem DAV die sich aus der Erhöhung ergebende Summe.

Die Landesgesundheitsministerien beklagen hauptsächlich den erheblichen Bürokratieaufwand sowie die Komplexität des Gesetzes. Apothekerstimmen gehen in eine ähnliche Richtung, zudem beklagen Sie, dass die Pauschale bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Notdienstes abdecke.