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Deutschland steht bei der außerklinischen Intensivpflege vor einem Dilemma, denn zur Zeit sieht es so aus, dass die Krankenkassen die Kosten für die Grundpflege der schwer kranken Menschen nicht mehr übernehmen müssen. Stattdessen müssen Leistungen der Grundpflege wohl von den Kommunen getragen werden. Die Kosten hierfür werden dann pro Jahr auf 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Weitere Belastungen der Kommunen kommen noch hinzu, denn die Krankenkassen haben darauf bestanden, dass diese Menschen nicht weiter auf klinischen Intensivstationen gepflegt werden, sondern in Pflegeheimen. Das hat allerdings zu bundesweiten Protesten geführt, denn Betroffene und Angehörige weigerten sich einzuwilligen und pflegen 20.000 schwere Fälle nun zuhause in den eigenen vier Wänden. Die außerklinische Intensivpflege spart Krankenkassen jährlich ein Drittel aller sonst anfallenden Kosten ein. Die Ersparnisse sind die Folge der Einschränkungen der Leistungsbereiche der Krankenkassen, wobei die Grundlage ein von der Bundesregierung eingebrachtes Gesetz ist, nämlich das Intensivpflege und Rehabilitations-Stärkungsgesetz, kurz IPReG. Die entstandenen Versorgungslücken werden jetzt von den Kommunen geschlossen, die wegen des Fachkräftemangels im ländlichen Raum auf sogenannte Pflegehelfer zurückgreifen müssen, die mit den Angehörigen und Laien zusammen, die schwere Arbeit verrichten. Durch die Neuregelung werden die Pflegehelfer zukünftig von den Sozialämtern der Kommunen bezahlt, was die Kommunen nochmals mit etwa 600 bis 750 Millionen Euro belastet. Die GKV muss nur für examinierte Pflegefachkräfte bezahlen, so sagt es die Neuregelung, die es aber wegen des Fachkräftemangels gerade in ländlichen Strukturen nicht gibt. Krankenkassen waren vorher verpflichtet für schwer Erkrankte den Pflegebedarf abzudecken und zu bezahlen. Neuerdings können sie allerdings über den Gemeinsamen Bundesausschuss selbstständig beschließen, welche Leistungen im außerklinischen Intensivpflege-Bereich übernommen werden.

Quelle: www.kma-online.de