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Für die Bewertung von stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland stand bisher, seit 2008, ein sogenannter Pflege-TÜV zur Verfügung, der aber als veraltet gilt, weil er zu wenig Transparenz bot und in sämtlichen Bundesländern über alle geprüften Kategorien hinweg viel zu gute Noten – eine eins vor dem Komma war die Regel – vergab. Eine Reform des alten Bewertungs- und Darstellungssystems ab dem 1. November 2019 soll zu mehr Klarheit führen, sodass ab dem Frühjahr 2020 erstmals für Pflegebedürftige und deren Angehörige die Möglichkeit besteht, im Hinblick auf Qualität, das geeignete Pflegeheim zu finden. Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege hat diese Orientierungsmöglichkeit beschlossen. Seit dem Jahr 2016 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) koordiniert die Geschäftsstelle die durch den Qualitätsausschuss beauftragten Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren in der Pflege. Außerdem erarbeitet der Ausschuss Expertenstandards; hierbei allerdings auf Antrag „erweitert“, das heißt, ein oder zwei  weitere Experten unterstützen den Qualitätsausschuss Pflege, weil dieser zu keiner Einigung gekommen ist. Die Umsetzung erfolgt dann schrittweise ab November 2019, denn alle stationären Einrichtungen werden durch externe Prüfinstitutionen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und vom Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst), so wie beim alten Prüfsystem, beurteilt. Die Ergebnisse müssen dann veröffentlicht werden, zum Beispiel im Internet auf den Seiten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und in Pflegeheimen. Die Neuregelung der Qualitätsprüfungen von vollstationären Einrichtungen beruht demnach auf drei Säulen: Die erste Säule bilden Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, zu denen die Wundversorgung, die regelmäßige Körperpflege sowie die Unterstützung zu Pflegender bei der Nahrungsaufnahme zählt. Ergebnisse aus Qualitätsindikatoren stehen für die zweite Säule. Dazu gehören Faktoren wie die Verhinderung von Druckgeschwüren, Mobilitätserhaltung der Pflegebedürftigen sowie Verwendung von Fixierungen und Gitter am Bett. Die dritte Säule besteht aus den sogenannten Einrichtungsinformationen und ergänzt somit Säule eins und zwei. In diese Kategorie gehören Infos über die Erreichbarkeit und die Personalausstattung des Pflegeheims sowie unter anderem die Möglichkeit, in der Pflegeinrichtung auf Probe zu wohnen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßt das neue „Pflegetransparenzsystem“, das bis zum 31.12.2020 hinsichtlich aller Prüfungen abgeschlossen ist, genauso wie der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus. Es gibt aber durchaus auch Kritiker des neuen Konzeptes. 

Quelle: www.krankenkassen-direkt.de