Seit dem Jahr 2004 sind OTC-Arzneimittel lediglich für Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen werden die Kosten für diese Arzneimittel auch für Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren von der GKV übernommen. Dafür muss eine Entwicklungsstörung bescheinigt sein, der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) kritisiert diese Vorgehensweise und die damit verbundene Stigmatisierung von Jugendlichen. Der BAH fordert daher, dass auch für Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren OTC-Arzneimittel wieder uneingeschränkt erstattungsfähig sind. Das bisher gültige einschränkende Kriterium der Entwicklungsstörung habe sich nicht bewährt.
Wie die „Ärztezeitung“ am 26. Dezember unter Berufung auf den BAH berichtete, gefährde der Ausschluss von OTC-Arzneimitteln aus dem GKV-Leistungskatalog außerdem die Basistherapie und könne zu weiteren diskriminierenden Effekten führen. Als Beispiel führte der BAH die Behandlung von Neurodermitis an. Hier ergänzen nach Angaben des Verbandes rezeptfreie Arzneimittel neben der ärztlich verordneten Cortisontherapie die Behandlung. Durch eine konsequente Anwendung rückfettender Salben könne das Hautbild signifikant verbessert und die benötigte Cortisonmenge reduziert werden. Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres müssen Betroffene für diese zusätzlichen Salben selbst aufkommen. Insbesondere finanziell schwächere Familien können dies oftmals nicht leisten, was häufig den Abbruch der Basistherapie bedeutet. Eine dadurch bedingte abermalige Verschlechterung des Hautbildes führe dann wiederum zu einem vermehrten Einsatz verschreibungspflichtiger, cortisonhaltiger Arzneimittel.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/870108/otc-arzneien-unnoetige-stigmatisierung-jugendlichen.html“] Link zur Quelle (Ärztezeitung) [/ilink]