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Seit Mitte März kann die „Pille danach“ ohne Rezept in Apotheken erworben werden. Dass an einem derart erleichterten Zugang zu dem Notfallkontrazeptivum Bedarf bestand, zeigen Daten des Marktforschungsunternehmens IMS Health. Demnach haben Frauen diese Möglichkeit schon in der ersten Woche nach dem OTC-Switch genutzt. Es gingen deutlich mehr Packungen über die Apothekenschalter als zuvor.

Laut der Daten, die am Mittwoch veröffentlicht wurden, erhöhte sich die Menge abgegebener Packungen stark und hat sich mittlerweile auf einem stabilen Niveau eingependelt. In der ersten Woche wurden demnach 13.500 Packungen abgegeben. Davon wurden für  5.500 Packungen Rezepte eingereicht. In der Woche zuvor wurden 9.500 Packungen abgegeben, für alle lag, gemäß der Rezeptpflicht, eine ärztliche Verordnung vor. Insgesamt stieg der Absatz somit um 42 Prozent. Die Daten verdeutlichen zudem, dass die Anzahl der Packungen, die auf Rezept abgegeben wurde, schnell und kontinuierlich gesunken ist und sich inzwischen bei knapp unter 3.000 eingependelt hat. Kurz nach der Freigabe von Ulipristalacetat wurden auch Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel als OTC-Arzneimittel an die Apotheken geliefert. Auch sie sind damit nun ohne vorherige Verordnung erhältlich.

Kommentar: Obwohl in vielen Ländern Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat oder Levonorgestrel seit langem rezeptfrei erhältlich sind, tat sich die Bundesregierung mit der Entscheidung schwer. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hielt bis zuletzt an der Rezeptpflicht fest und erhielt für diese Einstellung von mehreren Seiten gleichsam Kritik und Unterstützung. So sprang ihm beispielsweise Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) zur Seite. Dieser hielt eine Beratung in der Apotheke nicht für ausreichend. Andere Kritiker befürchteten, dass Frauen das Notfallmedikament zur regulären Verhütung einsetzen würden. Diese „Sorge“ wurde durch Zahlen der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) bereits widerlegt. Demnach griffen mehr als 90 Prozent der Versicherten, die die „Pille danach“ erhalten haben, nur einmal zu dem Medikament. Bis zuletzt konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob medizinische Gründe für die Rezeptpflicht sprechen oder ob es sich um ein Interesse der Ärzteschaft handelte. Auch nach der Freigabe ist die Abgabe der Notfallkontrazeptiva an strenge Vorgaben wie Beratungspflicht geknüpft.

[ilink url=“http://www.imshealth.com/deployedfiles/imshealth/Global/EMEA/Germany_Austria/Press%20Room/Press%20releases/Medieninformation%20pdf%202015/2015_05_13_Pille_danach_IMSHealth.pdf“] Link zur Quelle (IMS Health)[/ilink]