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Ottonova, der digitale private Krankenversicherer, hat für die Werbung seines Telemedizin-Angebotes eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München I verloren und darf nun nicht mehr für Angebote zur ärztlichen Fernbehandlung werben. Ottonova bedauert das strenge Auslegen des Paragrafen 9 des Heilmittelwerbegesetzes durch die Münchner Richter und wartet die Urteilsbegründung des Gerichtes ab, um eventuell gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Der Versicherer kooperiert mit dem Schweizer Unternehmen Eedoctors, das vor allem Patienten von Ottonova am Wochenende, in Urlauben oder auch bei banaleren Erkrankungen behandelt, ohne dass der Patient einen Arzt in der Praxis aufsuchen muss. Für viele Patienten ein echter Vorteil, den Ottonova mit „innovativen Formen der Unterstützung seiner Kunden“ begründet und auch in Zukunft ähnlich im Interesse der Versicherten weitermachen wird, so die Ankündigung von Roman Rittweger, dem Vorstandschef. Die Wettbewerbszentrale wirft Ottonova allerdings Praktiken zur Kostensenkung vor. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter um Rechtsanwältin Christiane Köber liegt der Grund nicht in der Verbesserung der Qualität der Versorgung, so wie es von dem Versicherer dargestellt wurde. Rittweger allerdings weist alle Anschuldigungen zurück, denn der ausschlaggebende Faktor für die Wahl seines Krankenversicherers sei die Qualität der (Service-)Leistungen. Mit innovativen Ideen im Interesse der Kundschaft wird man auch in Zukunft weiter werben, wenn die Bundesregierung klare gesetzliche Rahmenbedingungen mit dem neuen Digitalisierungsgesetz schafft und veraltete und verkrustete Strukturen abschafft. Innovative Gesundheitsleistungen und ein fairer internationaler Wettbewerb sind Ottonova dabei wichtig. 

Ärztezeitung.de