Am 1. Januar 2015 ist Stichtag: Ab diesem Datum ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (EGK) endgültig die bisherigen Versichertenkarten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Doch noch haben nicht alle Versicherten die neue Karte beantragt. Falls sie sich jetzt nicht beeilen, müssen sie im neuen Jahr mit erheblichen Nachteilen rechnen.
Zwar ist nicht zu erwarten, dass sie im Krankheitsfall von einem Arzt abgewiesen werden. Aber der anschließende Gang zur Apotheke könnte teuer werden. Wie die „Pharmazeutische Zeitung“ am 16. Dezember berichtete, wiesen mehrere Apothekerverbände darauf hin, dass für Versicherte ohne EGK Arzneimittel ausschließlich auf Privatrezept werden. Damit muss in der Apotheke der volle Preis bezahlt werden. Einzig allein Kinder oder Kranke mit einer Pflegestufe sind davon ausgenommen. Die Verbände weisen darauf hin, dass Versicherte anschließend einen Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen können. Doch dieser Aufwand ist noch vermeidbar. Theo Hasse, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz, rät: „Wer die neue Versichertenkarte noch nicht hat, sollte sich so schnell wie möglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen.“
[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=55624″] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]