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Es gibt Krankenversicherte, die bei Hilfsmitteln auf Produkte zurückgreifen, die neben der Zuzahlungspflicht zwischen fünf und zehn Euro, zusätzliche Mehrkosten verursachen, die aber aus eigener Tasche zugezahlt werden müssen. Warum das so ist, geht aber nicht aus dem Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen hervor, was Kassen kritisieren.  

20 Prozent aller Versicherten, denen ein Hilfsmittel aus einer der Produktgruppen des fortlaufend erweiterten und auf den neuesten Stand gebrachten Hilfsmittelverzeichnisses verordnet wurde, zahlen nämlich demnach für eine mehrkostenbehaftete Versorgung drauf, wie aus dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes hervorgeht.

Aus dem Jahr 2020 wurden 28 Millionen Versorgungen mit einem Volumen von neun Millionen Euro analysiert, von denen 5,7 Millionen Fälle Mehrkosten produziert hatten. 746 Millionen Euro fielen also nicht nur unter die gesetzliche Zuzahlungspflicht, sondern waren Mehrkosten, weil die Produkte teurer waren.  

Experten des Berichts haben somit 132 Euro für einen GK-Versicherten jährlich im Durchschnitt ermittelt. Je nach Produktgruppe können die Mehrkosten zuzüglich Zuzahlung auch schon mal sehr viel mehr betragen. Dies ist vor allem bei Hörhilfen/Hörgeräten der Fall, die durchschnittlich 1.234 Euro Mehrkosten verursachen. Das Gegenbeispiel sind Einlagen bei Inkontinenz mit 32,40 Euro.  

Jeder Versicherte kann sich aber frei für ein bestimmtes Produkt entscheiden. Der Betroffene darf nicht von Homecare-Versorgern, Sanitätshäusern und anderen Leistungserbringern beeinflusst werden und ein Gesetz von 2017 (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) verbietet auch, dass mehrkostenfreie Hilfsmittel erst gar nicht zuerst angeboten werden. Zuzahlungen sind aber dennoch erlaubt. Alle Leistungserbringer sind zudem den Krankenkassen verpflichtet, entstandene Mehrkosten mitzuteilen, die dann die Grundlage des GKV-Mehrkostenberichts bilden.  

Quelle: www.aerzteblatt.de