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Da sich die Einführung und somit der Start der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) immer weiter verzögert, wird die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) nun wie die Techniker Krankenkasse (TK) selbst aktiv. Eine digitale Patientenakte, in der Ärzte ihre Untersuchungsergebnisse eintragen können ist zur Zeit in Arbeit, teilt der AOK-Bundesverband mit. Alle Akteure des Gesundheitswesens können Eintragungen in die Gesundheitskarte vornehmen, vorausgesetzt der Patient willigt ein. Nur dieser entscheidet überhaupt, wer Einsicht in die EGK bekommt. Dabei legt die AOK besonderen Wert auf den Datenschutz. Die gespeicherten Informationen werden nicht zentral gespeichert, sondern verbleiben beim untersuchenden oder behandelnden Arzt und sind jederzeit für den Patienten einsehbar. Die AOK ist die zweite Kasse, die diesen Schritt macht; im Februar 2017 hatte die TK bereits angekündigt, dass sie ihren Versicherten jetzt eine digitale Lösung anbieten möchte und nicht erst 2018 oder später. Die AOK verspricht sich von der EGK, dass in Zukunft teure Doppeluntersuchungen vermieden werden können und dass im Anschluss an Klinikaufenthalte eine schnellere Anschlussbehandlung möglich ist.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung