Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Betroffenen mit außerklinischer Intensivpflege hat auf eine „erhebliche Versorgungslücke“ hingewiesen, und deshalb am 20. Februar 2025 ein Beratungsverfahren eingeleitet, damit alle PatientInnen, die auf eine Krankenbeobachtung angewiesen sind, von kontinuierlicher Überwachung des Gesundheitszustandes profitieren. Der Krankheitsverlauf wird durch kontinuierliche Krankenbeobachtung vor negativen Folgen geschützt oder lebensbedrohliche Situationen können auf diese Weise vermieden werden. Das Beratungsverfahren zielt auf eine Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) ab. Die Patientenvertretung fordert darin, dass es eine rasche Aufnahme einer Auffangregelung im Katalog der Leistungen der HKP-RL geben muss. Die prekäre Situation in der außerklinischen Intensivpflege ist durch die neue AKI-Richtlinie, die der G-BA bereits Ende 2021 definiert hat, entstanden. Umgesetzt wurde die Richtlinie der Sicherstellung der passenden Versorgungsbedarfe von PatientInnen erst zum 31. Oktober 2023. Mit diesem Datum erfolgte die Streichung der Leistungsziffer 24 und somit die Krankenbeobachtung aus dem Leistungskatalog für Betroffene, die nicht mehr die medizinisch notwendige Überwachung erhalten sollten. Einige PatientInnen haben demnach keinen Anspruch auf kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes, weil es seitdem strengere Kriterien gibt. Ein Beispiel ist, dass qualifizierte Pflegefachkräfte bei diesen Betroffenen keine Leistungen erbringen dürfen, obwohl Krankenbeobachtung und pflegerische Interventionen erforderlich sind. Die Patientenorganisation ist besorgt und setzt deshalb auf das eingeleitete Verfahren zur Überprüfung der HKP-RL.
Quelle: MTD-Ausgabe 10/2025