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Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in zwei Petitionen die Verbesserung der Versorgung mit Inkontinenzhilfen gefordert. Dabei wird in der ersten Petition explizit verlangt, dass bei Ausschreibungen und Beitrittsverträgen für Inkontinenzhilfen die persönlichen Belange und die Eignung für den Alltag des Patienten berücksichtigt werden. Zudem pocht der Petitionsausschuss darauf, dass die Versorgung zuzahlungsfrei bleibt, solange die gewünschte Versorgung nicht „das Maß des Notwendigen übersteigt“. Kritisiert wird diesbezüglich vor allem, dass Patienten durch Fehlinformationen der Leistungserbringer zum Kauf von aufzahlungspflichtigen Produkten bewegt werden.

In der zweite Petition fordert der Ausschuss, dass Ausschreibungen zur Versorgung von Stomapatienten ab sofort vollständig verboten werden sollen. Grund dafür sei die steigende Zahl der Ausschreibungen in diesem Bereich und die Tatsache, dass der Ausschreibungsgewinner in den meisten Fällen nur am Preis ermittelt wird.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat nun sechs Wochen Zeit um auf die Petitionen zu reagieren. Bereits im Juni hatte er einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vorgelegt. Dieser soll die Kassen zwingen, dass 40 Prozent der Zuschlagskriterien unabhängig vom Preis und den Kosten sind. Darüber hinaus sollen Exklusiv-Verträge mit nur einem Anbieter und einem Produkt verboten werden.

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