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Mit Hilfe eines erst kürzlich beschlossenen Gesetzes werden die Pflegekassen den 11.700 Heimen und 15.000 Pflegediensten mit finanzieller Unterstützung unter die Arme greifen, das erläuterte soeben Gernot Kiefer, Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, damit die Pflege der deutschlandweit vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in der gegenwärtigen Corona-Krise gesichert ist. Durch coronabedingte Mehrkosten, die die Pflegeversicherung in Form eines Pflege-Rettungsschirmes übernimmt, sind ambulant betreute Menschen und Bewohner von Pflegeheimen besonders gefährdet, deren Versorgung vom Rettungsschirm abgefangen wird. Dabei ist vor allem die Schutzausrüstung der Pflegekräfte wichtig und kostenintensiv, denn Atemschutzmasken, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel führen zu einem Kostenmehraufwand, aber auch die Einrichtung von Schleusen und die Isolierung von Menschen in stationären Einrichtungen verursacht Mehrkosten von errechneten 280 Millionen Euro für sieben Monate. Der Ersatz bei Ausfall von Mitarbeitern ist dabei auch eingerechnet, weil Lohnkosten zusätzlich zum Stammpersonal anfallen können, die pro ausgefallenem Mitarbeiter durch Ersatz einer anderen Pflegekraft 3.300 Euro pro Monat ausmachen. Wichtig ist, dass der Normalbetrieb weitgehend aufrecht erhalten werden kann. Auch Kliniken, die durch das Virus Finanzsorgen haben, sollen finanziell unterstützt werden. Die Tagespflegeeinrichtungen, von denen viele zur Zeit geschlossen sind, können ihre Pflegekräfte ausleihen, damit diese in anderen Pflegeheimen aushelfen können. Auch ihre Existenz wird durch gesetzliche Hilfs-Zusicherungen gewährleistet, solange diese Einrichtungen geschlossen sind. Sonderregelungen in der Corona-Krise gelten auch für den Pflege-TÜV, der erst einmal bis September ausgesetzt wird und dadurch zur Entlastung des Personals in Pflegeheimen beiträgt. Es gilt vorübergehend auch eine Personaluntergrenzen-Aufhebung bei gleichzeitiger Fortführung der ursprünglich vereinbarten Vergütungsregelung.  

Quelle: Ärzteblatt