Seite wählen

Im Jahr 2017, nachdem die drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt wurden, gab es 1,61 Millionen Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dabei lag der Anteil der Widersprüche nur bei 6,8 Prozent. Aber über 50 Prozent der Widersprüche gegen die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad durch die Gutachter hatten Erfolg. Die Gutachter bestätigten diesen in 28,7 Prozent aller Fälle und empfahlen die Einstufung in einen anderen der fünf Pflegegrade. Bei 24 Prozent aller Fälle der Pflegebedürftigkeit wurde eine neue Pflegegradempfehlung ausgesprochen, weil sich der Hilfebedarf zwischenzeitlich schon verändert hatte. Diese Informationen lieferte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) der Zeitung „Welt am Sonntag“. Auch erfuhr die Zeitung, dass Ingrid Fischbach von der CDU und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen für die Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen und deren Angehörige für zu intransparent und willkürlich hält.

Quelle: Ärztezeitung