Seite wählen

Pflegeheime müssen künftig ihre Versorgungsverträge mit kooperierenden Ärzten und Apotheken offenlegen, so sieht es der Referentenentwurf der Pflegereform vor. Die Heime sollen den Landesbverbänden der Pflegekassen mitteilen, welche Vereinbarungen für ärztliche Versorgungen und Arzneimittelbelieferungen getroffen worden sind. Diese geben die Informationen via Internet an die Pflegebedürftigen und Angehörigen weiter.

Kommentar: Was einerseits für Pflegebedürftige und Angehörige zur Bewertung und Auswahl eines Pflegeheims helfen soll liefert andererseits auch weitere Transparanz in den imhomogenen und zerfaserten Versorgungsstrukturen zwischen Heimen, Ärzte, Versorungsunternehmen und der Industrie. Die Informationen, wer welches Pflegeheim in welchen Produktbereichen bearbeitet ist von elementarer Bedeutung für vertriebliche Aktivitäten sämtlicher Leistungerbringer in der Versorgung, sowie Indsutrieunternehmen, die Pflegehilfsmittel anbieten. Bei einem ausgereiften System könnte anhand der Transparenz sogar überprüft und nachvollzogen werden, wie sich Marktanteile durch das „Gewinnen“ und „Verlieren“ von Pflegeeinrichtungen verschieben. Hersteller wie auch Leistungserbringer müssen sich hier fragen, wie sie diese Daten sehr frühzeitig für sich sichern und in auswertbarer Form im Unternehmen zur Verfügung stellen können?