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Das Eckpunktepapier zum Pflegekompetenzgesetz mit 17 Maßnahmen zur Reform der Pflege ist soeben vorgelegt worden, wurde jedoch noch nicht in den Ressorts abgestimmt. Allerdings sind sich die Spitzen der Gesundheits- und Pflegebranche darüber einig, dass es zu einer Kompetenzerweiterung für Pflegefachkräfte kommen muss, da schwache Ausbildungsjahrgänge und Renteneintritte den Fachkräftemangel in der Pflege verschlimmern werden.  

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Karl Lauterbach sowie andere Größen der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates sind sich über bestimmte Maßnahmen einig, um die Befugnisse für Pflege- und Gesundheitsfachkräfte entsprechend zu erweitern und rechtliche Beschränkungen aufzuheben:  

Vor allem in der häuslichen Krankenpflege macht eine Erweiterung der Befugnisse Sinn. Andere Versorgungsformen könnten demnach nachziehen.  

Der Eckpunkte-Katalog des BMG zum Pflegekompetenzgesetz sieht unter anderem vor, dass Leistungen in der Krankenpflege eigenverantwortlich verordnet werden können. Zum Beispiel ein Pflegebett in der ambulanten Versorgung oder aber eine Verordnung anderer Hilfsmittel. 

Eine Akademisierung des Berufsbildes Pflegefachkraft ist auch vorgesehen und international etabliert. Dazu gehört ein Masterabschluss nach APN (Advanced Practise Nurse), der die Erweiterung der Befugnisse in ärztlichen oder pflegegeleiteten Einrichtungen erlaubt.  

Neben der Verordnung von Hilfsmitteln stehen auch Arzneimittel auf der Liste. Wiederholungsrezepte durch Pflegefachkräfte sollen erlaubt werden, nicht aber Diagnosestellungen und Erstverordnungen. Für mehr Effizienz bietet sich somit eine interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten an.  

In der Langzeitpflege soll es als Modellprojekt Feststellungen der Pflegebedürftigkeit beim MD (Medizinischen Dienst) geben, um Personal zu entlasten. Dazu gehört auch das Entlass- Management im Krankenhaus. Weitere Punkte sind Stimmrechte beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Mitspracherecht zur Bewältigung von Krisensituationen. Auf Bundesebene können VertreterInnen in der Pflege über Weiterbildungsmaßnahmen des Pflegeberufs entscheiden. Dazu gehören auch Regelungen zum Personalbemessungsverfahren, um Pflegekräfte zu entlasten.  

Das Fachgespräch unter ExpertInnen hat zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Kompetenzanerkennung beigetragen, denn auch die Haus-ÄrztInnen und Krankenkassen sind mit der Übertragung von Versorgungsaufgaben einverstanden. Das Reformvorhaben stößt damit auf breite Zustimmung, obwohl noch Klärungsbedarf in Fragen wie Haftung, Grenzen und Budgetverantwortung bestehen.  

Quelle: Ärzteblatt