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Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) III hat laut Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen, kurz MDS, Schwachstellen. Eine davon ist die Zustimmungspflichtigkeit von Pflegequalitätskontrollen in den eigenen vier Wänden. Wer keine Kontrolle zulässt, wird auch nicht kontrolliert. Hintergrund dieser Debatte zum PSG III ist die organisierte Kriminalität (OK) in der häuslichen Krankenpflege. In diesem Bereich werden beim organisierten Pflegebetrug nicht erbrachte Leistungen dokumentiert und abgerechnet. Den Kranken-, Pflege- und Sozialkassen entstehen so extreme Schäden durch bandenmäßige Betrüger, die die Pflegebedürftigen und auch Angehörigen mit Kick-back-Zahlungen für Ihre Mitarbeit belohnen. In einem Fall ist ein Schaden von 1,4 Mio. Euro entstanden. Bundeskriminalamt und der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, streiten um die Zuständigkeit im Kampf gegen die organisierte russische Pflegemafia, die auch Pflegedienste, Patienten, Angehörige, Ärzte und Hilfsmittelliefernaten in ihre Machenschaften verwickelt. Das Bundeskriminalamt (BKA) weist die alleinige Zuständigkeit im Kampf gegen die OK zurück, aber auch der MDS sieht den MDK als „machtlose Kontrollinstanz auf Landesebene“. Wenn Pflegedienste wegen Pflegebetrugs verdächtigt werden, kann laut MDS nur polizeiliche Ermittlungsarbeit helfen, diesen aufzuklären. Wenn der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein begründeter Verdacht des Pflegebetrugs vorliegt, können auch nur diese beiden Instanzen eine Durchsuchung der Privaträume des zu Pflegenden veranlassen. Die Täter werden aber immer dreister; mittlerweile sind sie dazu übergegangen das Geschäft mit Intensivpflegepatienten zu forcieren, weil dies wesentlich lukrativer ist. Der MDS ruft daher alle Akteure des Gesundheitswesens auf, wachsam zu sein und Auffälligkeiten zu hinterfragen und zu melden.

Quelle: Ärztezeitung