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Ab September 2022 sollen Pflegekräfte mehr Gehalt bekommen, denn immer noch werden 50 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten dieser Sparte unter Tarif bezahlt. Die schlechte Bezahlung des Pflegepersonals in stationären Einrichtungen führt zu einem Pflegekräftemangel, der immer signifikanter wird.  

Deshalb hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Pflegereform vorbereitet, der noch im Juni dieses Jahres als Gesetz in den Bundestag kommen soll. Das neue „Pflegepaket“ enthält Tarifbezahlungen und Reduktionen des Eigenanteils in der Pflege von Heimbewohnern, die nicht weiter überlastet werden sollen. Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen sollen nur noch abgeschlossen werden, wenn Tarifverträge eingehalten werden. Für den Heimaufenthalt bedeutet die Neuregelung, dass im ersten Jahr eine Reduzierung der Pflegekosten von fünf Prozent fällig sind, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und im vierten sogar 70 Prozent der Pflegekosten, nicht aber der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstiger Investitionen der jeweiligen Einrichtung.  

Finanziert werden die Extra-Kosten der Pflegeversicherung über eine zusätzliche Milliarde vom Bund und über die Pflegebeitragserhöhung der Kinderlosen von 3,3 um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohnes. Zukünftig soll der angehobene Prozentsatz sogar 0,35 Prozentpunkte betragen.  

Die reinen Pflegekosten werden momentan noch nur zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen. Jeder Heimbewohner zahlt im Schnitt monatlich bundesweit 2068 Euro, die dann durch die Übernahme der reinen Kosten für die Pflege gesenkt würden.  

Das Gesetz zur Pflegereform sieht zudem vor, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege vergrößert wird und eine ein- bis zehntägige Übergangspflege notwendig wird, wenn nach dem Aufenthalt im Krankenhaus keine Pflege im häuslichen Umfeld oder in der Kurzzeitpflege möglich ist.  

Kritik an der Pflegereform kommt von mehreren Seiten in unterschiedlicher Form. Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Verdi sowie die Caritas und die Krankenkassen sind vom Gesetzentwurf enttäuscht, zumal die häusliche Pflege gar nicht berücksichtigt wurde. In der ambulanten Pflege werden aber wohl die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um fünf Prozent erhöht.  

Quelle: ntv.de