Mitte dieses Jahres wurde das erste Pflegestärkungsgesetz aufgesetzt. Obwohl es noch nicht endgültig beschlossen ist, werde es laut Bundesgesundheitsministerium zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Das Gesetz sei der richtige Schritt, die Pflege in Deutschland nachhaltig zu stärken, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Bundestag am 4. Juli 2014. Die wichtigsten Änderungen, die das Gesetz herbeiführen soll, sind die folgenden:
Menschen mit der Pflegestufe 0 sollen beginnend mit dem Jahr 2015 einen Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten. Der Leistungsanspruch lag hier bislang nur beschränkt vor. Außerdem sollen an Demenz erkrankte Menschen künftig verstärkt finanzielle Zuwendungen bekommen. In diesem Zusammenhang werden die niedrigschwelligen Angebote durch „Hilfe im Haushalt“ und „Alltagsbegleiter“ gestärkt. Darüber hinaus wird es mit dem neuen Gesetz vermehrt Förderungen bezüglich Umbaumaßnahmen geben. Beispielsweise soll der Zuschuss zum Bau eines barrierefreien Badezimmers von 2.557 auf bis zu 4.000 Euro erhöht werden. Die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel des täglichen Bedarf sollen von 31 auf 40 Euro pro Monat angehoben werden. Schließlich sei als letzte maßgebliche Veränderung genannt, dass Pflege und Beruf besser miteinander vereinbar werden sollen. Vor diesem Hintergrund wird es eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige Auszeit vom Beruf geben. Hierfür werden 100 Mio. Euro veranschlagt.
Damit die Pflegereform finanziert werden kann, sollen im Jahr 2015 die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. Zunächst müsse man mit einem Anstieg von 2,05 auf 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens rechnen. Kinderlose hingegen zahlen künftig 2,6 anstelle von 2,3 Prozent. Während der Legislaturperiode sollen die Sätze nochmal um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Die Beitragerhöhung brächte insgesamt 1,2 Mrd. Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird mit den Mehreinnahmen ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, den die Bundesbank verwaltet. Ab dem Jahr 2035 soll das darin akkumulierte Vermögen zur Stabilisierung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung genutzt werden.
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