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Aus einer anonymen Online-Umfrage der Plattform des Digitalverbandes FINSOZ e.V. unter 26 spezifischen Anbietern von Pflege-Software zum Thema „Telematikinfrastruktur (TI), wo stehen die Anbieter und welche Ziele verfolgen sie“ geht hervor, dass viele Pflegesoftware-Anbieter entweder noch gar nicht damit beschäftigt sind oder in den Anfängen stecken.  

Der TI- Anschluss aller Einrichtungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege muss aber gesetzlich bis zum 1. Januar 2024 fertig sein, damit die Häuser beispielsweise das „Notfalldatenmanagement“, kurz NFDM, und die „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) nutzen können und Vorteile im Bereich Datenfluss Pflegesoftware haben.  

Nur neun Prozent der 40 Anbieter der repräsentativen Befragung haben anscheinend den TI-Anschluss abgeschlossen. 35 Prozent befinden sich am Planungsanfang, 17 Prozent haben erstaunlicherweise noch nichts geplant und 39 Prozent befinden sich im Modus Programmier-Start, wie die Umfrage ergab. Dabei ist für die Einrichtungen die Fachsoftware ausschlaggebend, um vernünftig arbeiten zu können.  

75 Prozent aller Pflegesoftware-Anbieter warten demnach auf Kunden-Ansprüche und Anforderungen, um loslegen zu können, merken die FINSOZ-Analysten, darunter Prof. Helmut Kreidenweis als Vorstand, an. Ignoranz und Unklarheit zwischen allen Beteiligten stehen deshalb ganz oben auf der Liste der Missstände und Argumente gegen das schnelle Handeln der Anbieter. Viele Dienste sind bislang gar nicht nutzbar, obwohl sie schon heute sinnvoll wären. Eine fehlende Informationstiefe sowie die schleppende Umsetzung der TI-Anbieter bemängelt der Experte in erster Linie, deshalb fordert er Pflege-Einrichtungen zum Handeln und zum Druck machen auf, damit sie wissen, welche Leistungen und Dienste wann und wie zu erwarten sind. Bei den Anbietern bemängelt der Fachmann auch, dass sie gar nicht wissen, welche genauen Geschäftsmodelle und Kooperationen mit anderen Unternehmen verfolgt werden können. Die Softwarehäuser an sich argumentieren darüber hinaus mit unklaren gesetzlichen Vorgaben seitens der Regierung.

Quelle: e-health-com.de