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Private Krankenversicherungen erhalten von einigen wenigen Pharmaunternehmen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Rabatt von 16 Prozent. Rund ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über Arzneimittelrabatte gibt es nach Angaben des Privatkassen-Verbandes (PKV) Pharmaunternehmen, die Zahlungen für ihre patentgeschützten Arzneien verweigern – darunter ein großes Unternehmen (Brancheninsidern vermuten Novartis) sowie einige weitere Arzneimittel-Re-Importeure.

Den privaten Versicherern sollten die Abschläge ursprünglich im ersten Jahr bereits einen dreistelligen Millionenbetrag einsparen. Die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) berichtete schon im Oktober des letzten Jahres, dass 20 Prozent der Rabattforderungen nur teilweise oder überhaupt nicht beglichen werden. Die Pharmaunternehmen äußern derweil verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Zwangsrabatt.

Kommentar: Die Regelung, Zwangsrabatte und Preismoratorien außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen, stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof erklärten bislang derlei weitgehende Eingriffe in die Gewerbefreiheit von Unternehmen nur dann für zulässig, wenn sie zur Sicherung der Finanzierbarkeit der sozialen Krankenversicherung unvermeidbar sind. Hier könnte ein juristische Auseinandersetzung von Nöten sein, um die nachfolgende Frage zu klären: Darf der Gesetzgeber in das Preisgefüge zwischen den Herstellern und den Krankenversichern eingreifen?